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Ratsinformation
31.01.2014 - 4.2 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Michael...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 31.01.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Immer häufiger sind in Marburg Fahrzeuge zu beobachten, die entgegen der
Fahrtrichtung parken. Bestehen diesbezüglich im Stadtgebiet Marburg für verschiedene Personengruppen (vornehmlich Lieferanten) Ausnahmeregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und falls nicht, sind Seitens des Magistrats bzw. der Ordnungsbehörden konkrete Maßnahmen geplant, um diesen Aktivitäten etwas entgegen zu setzen? Sind dem Magistrat bezüglich dieser Problematik Beschwerden zugetragen worden?
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel.
Für das Stadtgebiet Marburg bestehen keine Ausnahmeregelungen, die das Parken entgegen der Fahrtrichtung gestatten.
Beschwerden zu diesem Thema sind den Fachdiensten Ordnung und Straßenverkehr nicht zugetragen worden.
Auch im Rahmen der Verkehrsüberwachung gibt es dahingehend keine Auffälligkeiten. Daher sind keine zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. Selbstverständlich werden entsprechende Verstöße im Regeldienst geahndet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
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