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Ratsinformation
31.01.2014 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Marianne Wö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 31.01.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann der Magistrat Auskunft erteilen, warum das neue Familienzentrum in der Gerhart-Hauptmann-Straße keinen behindertengerechten Zugang erhält, zumal die Familienräume insbesondere für Senioren in den oberen Etagen eingerichtet werden sollen und hier mehrere Treppen überwunden werden müssen?
Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle.
Das Familienzentrum Gerhart-Hauptmann-Straße hat einen behindertengerechten Zugang über den Haupteingang der Gerhart-Hauptmann-Straße.
Es wurde ein Behinderten-Stellplatz, eine behindertengerechte Rampe und ebenengleiche Türen vorgesehen, sowie auf taktile Hilfen in der Freifläche geachtet.
Das Talgeschoss als zweites Vollgeschoss ist neben der Treppe auch über den Gehweg seitlich des Familienzentrums erreichbar.
Lediglich das Staffelgeschoss im Obergeschoss ist nicht barrierefrei erschlossen; hier wurde vereinbart, dass angesichts der Anordnung der Hauptnutzungen in den benannten Vollgeschossen auf die prophylaktische Anordnung eines Aufzuges bzw. Treppenlifts verzichtet werden soll. Die nachträgliche Anordnung wurde jedoch bereits in den Planungen berücksichtigt und kann bei Bedarf nachgerüstet werden.
Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Wölk, SPD-Fraktion, wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
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