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ALLRIS - Auszug

19.03.2002 - 3 Verzicht auf die Verteilung der Kosten der Stüt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei Enthaltung von einer Stimme der GRÜNEN ansonsten einstimmig:

 

Die Kosten der in den Jahren 1988 bis 1994 vorgenommenen Sanierung der Stützmauer unterhalb der Ritterstraße zwischen Kugelgasse und Ostseite des Lutherischen Kirchhofes in der Kernstadt gehen in Anwendung der Härtevorschrift des § 163 Abs. 1 der Abgabenordnung zu Lasten der Stadt.

 

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