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Ratsinformation
19.03.2002 - 3 Verzicht auf die Verteilung der Kosten der Stüt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 19.03.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei Enthaltung von einer Stimme der
GRÜNEN ansonsten einstimmig:
Die
Kosten der in den Jahren 1988 bis 1994 vorgenommenen Sanierung der Stützmauer
unterhalb der Ritterstraße zwischen Kugelgasse und Ostseite des Lutherischen
Kirchhofes in der Kernstadt gehen in Anwendung der Härtevorschrift des § 163
Abs. 1 der Abgabenordnung zu Lasten der Stadt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen