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Ratsinformation
22.03.2002 - 4.6 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.03.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wurden im
Bereich der Waldschule Wehrda morgens vor Schulbeginn Verkehrszählungen und /
oder Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen? Wenn ja: wann, wie oft und mit
welchem Ergebnis?
Sieht
sich die Straßenverkehrsbehörde in der Lage, die verkehrserzieherischen
Maßnahmen von Elternbeirat und Schulleitung dauerhaft und erfolgversprechend
durch geeignete Beschilderung zu unterstützen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Verkehrszählungen
und Geschwindigkeitsmessungen wurden im Bereich der Waldschule Wehrda nicht
vorgenommen. Lediglich im September 2000 wurde unterhalb der Schule die
visuelle Geschwindigkeitsmessanlage der Verkehrsüberwachung eingesetzt. Die
Messung rund um die Uhr für die Dauer von drei Tagen ergab, dass in der 30-Zone
die zulässige Höchstgeschwindigkeit von ca. 91 % der Verkehrsteilnehmer
beachtet wurde.
Der
Lärchenweg ist nach der Buswendeschleife als 30-Zone beschildert. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit wird durch eine zusätzliche Markierung auf der Fahrbahn
nochmals verdeutlicht. Auf die Schule ist durch ein Verkehrszeichen
Kinder" mit dem Zusatz Schule" hingewiesen. Durch diese
Beschilderung ist der Autofahrer zu höchster Aufmerksamkeit und jederzeitiger
Bremsbereitschaft verpflichtet.
Der
Lärchenweg und der Grüne Weg sind jeweils nach der Straße Unter den Eichen"
für Kraftfahrzeuge aller Art mit dem Zusatz Anlieger frei" gesperrt, so
dass dort nur Anliegerverkehr möglich ist.
Die o.a.
vorhandene und für den Schulbereich geeignete Beschilderung ist bereits so
umfangreich, dass die Anordnung weiterer Verkehrzeichen mit dem allgemeinen
Grundsatz der Straßenverkehrsordnung (StVO), so wenig Verkehrszeichen wie
möglich anzuordnen, nicht vereinbar ist.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Sell - SPD - und Köster - PDS/ML - werden ebenfalls durch
den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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