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Ratsinformation
22.03.2002 - 4.23 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Pauli Spies...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.23
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.03.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 16 - Referat für die Gleichberechtigung von Frau und Mann
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie wird
die Verwendung städtischer Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen überprüft?
Es
antwortet der Bürgermeister.
Die
kulturellen Einrichtungen mit Regelförderung sind verpflichtet, beim Kulturamt
einen Verwendungsnachweis über die städtischen Zuschüsse des Vorjahres
einzureichen. Diese Jahresbilanz wird in der Regel in den ersten drei Monaten
des Jahres verfasst und ist Voraussetzung für die Zahlung weiterer Zuschüsse.
Diese Bilanzen sind fast immer so ausführlich und fundiert, dass sie Aufschluss
über die Aktivitäten des betreffenden Kulturträgers geben.
Kulturelle
Einrichtungen, die aus den Haushaltsstellen Allgemeine Kulturförderung",
Ausstellungen, Ausfallgarantien oder Marburger Kulturfonds Projektzuschüsse
erhalten, müssen bei der Beantragung zunächst einen Kostenplan vorlegen. Nach
der Bewilligung eines Zuschusses und Durchführung des Projektes müssen die
Träger einen detaillierten Verwendungsnachweis mit Ein- und Ausgaben
einreichen. Erst nach Prüfung dieses Verwendungsnachweises werden die
bewilligten Zuschüsse ausgezahlt.
Darüber
hinaus verfolgen die Beschäftigten des Kulturamtes die Veröffentlichungen in
den lokalen Medien und nehmen als Besucher am kulturellen Leben Marburgs teil.
Aus diesen Quellen sowie direkten Gesprächen ergeben sich weitere Erkenntnisse
über die angemessene Verwendung städtischer Zuschüsse.
Bei aller
Berechtigung der Überprüfung soll angesichts des hohen Anteils an
ehrenamtlichem Engagement im Kulturleben aber auch der Eindruck misstrauischer
Kontrolle vermieden werden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen