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Ratsinformation
25.07.2014 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jan Sollwed...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.07.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, nach welchen Kriterien und welcher Prioritätenliste die Wohnungsvergabe für Alleinerziehende, und besonders jene mit nicht deutschem Hintergrund, entschieden wird.
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel:
Die Wohnungsvermittlung im Fachdienst Wohnungswesen hat kein Entscheidungs- sondern lediglich ein Vorschlagsrecht gegenüber Wohnungseigentümern, wie beispielsweise Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften.
Personen, die sich wohnungssuchend registrieren lassen oder einen Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung im Fachdienst stellen, werden nach besonderem Wohnbedarf befragt bzw. machen freiwillig selbst Angaben über unzureichende Wohnverhältnisse. Vorgegebene Kriterien sind:
- Familie mit 3 und mehr Kindern,
- ältere Personen nach Vollendung des 60. Lebensjahres,
- junge Ehepaare (beide unter 40 Jahren und nicht länger als 5 Jahre verheiratet),
- Aussiedler, deren Einreise nicht mehr als fünf Jahre zurück liegt,
- Schwerbehinderte,
- Alleinerziehende,
- Schwangere oder
- sonstige Wohnungssuchende (Gründe hierfür sind individuell zu beschreiben).
Der Fachdienst Wohnungswesen erfasst solche Angaben und vermittelt Wohnungsbewerberinnen und Wohnungsbewerber priorisiert den Wohnungsbaugesellschaften, die in der Regel einem von mehreren möglichen Vermittlungsvorschlägen des Fachdienstes Wohnungswesen folgen.
Ein deutscher oder ein nicht deutscher Hintergrund ist kein Kriterium einer Priorisierung.