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Ratsinformation
25.07.2014 - 4.10 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dietmar Göt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.07.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Hat das Urteil zur maximalen Höhe von Abschleppgebühren des Bundesgerichtshofs (BGH) Auswirkungen auf die Praxis in Marburg? Laut Zeitungsgerichten hatte der BGH 175 Euro für zu hoch erachtet und maximal „ortsübliche“ Kosten für akzeptabel gehalten. Wie hoch schätzt der Magistrat die „ortsüblichen“ Kosten für das Abschleppen in Marburg?
Es antwortete Oberbürgermeister Vaupel:
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine zivilrechtliche Entscheidung handelt. In einer Kostenrechnung eines Abschleppunternehmers, der für den öffentlichen Bereich tätig ist, sind zusätzliche Kosten, wie z. B. das Bereitstellen bestimmter Fahrzeuge oder die 24-Stunden-Erreichbarkeit, aufzuführen.
Für eine vergleichbare Abschleppmaßnahme werden in Marburg 130,00 € in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die landesweit einheitlichen, öffentlich rechtlichen Gebühren.
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Manfred Jannasch, CDU-Fraktion, wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.