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Ratsinformation
26.09.2014 - 4.11 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Joachim Bru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, ob die Gewerbetreibenden im Marktdreieck für eine tägliche und bei Bedarf auch mehrmals täglich notwendige Reinigung verantwortlich sind bzw. dazu verpflichtet werden können, den Vorplatz in einen Zustand zu versetzen, der dem des Marburger Marktplatzes entspricht!
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel.
Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen ist nach unserer Straßenreinigungssatzung den Eigentümern/Besitzern übertragen. Grundsätzlich ist die Reinigung einmal wöchentlich durchzuführen. Sollten besondere Umstände, plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen auftreten, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, ist unverzüglich eine zusätzliche Reinigung durchzuführen.
Der Eigentümer des Erlenringcenters hat einen Hausmeister eingesetzt, der zwei Mal täglich, auch an Samstagen, dort bis 19.00 Uhr reinigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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