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Ratsinformation
26.09.2014 - 4.15 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Welche Leistungen wurden in den letzten drei Jahren vom Sozialamt welchen Leistungsberechtigten bzw. Hilfesuchenden nach SGB XII, §§ 67ff. gewährt bzw. aus welchen Gründen abgelehnt?
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel.
Wir möchten voranstellen, dass nach § 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG-SGB XII) der überörtliche Sozialhilfeträger für die stationären Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Einrichtungen zuständig ist. Der örtliche Sozialhilfeträger ist für ambulante Leistungen zuständig.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sehen wir von einer namentlichen Benennung der angefragten Leistungsberechtigten bzw. Hilfesuchenden ab.
In 2011 haben wir in einem Fall 60 € Fahrkosten an eine Antrag stellenden Person gewährt, um in Nordhessen eine Beratungsstelle aufsuchen zu können. Weitere Anträge wurden in 2011 nicht gestellt, wodurch sich insgesamt auch keine Ablehnungen in diesem Jahr ergeben.
In 2012 verzeichneten wir keinen Antrag auf Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwiergkeiten, wodurch sich in diesem Jahr weder eine Ablehnung noch eine Bewilligung ergeben hat.
In 2013 haben wir aufgrund von 3 Leistungsanträgen von gesetzlichen Betreuer_innen für Betreute insgesamt 11.054,15 € bewilligt, um Wohnungen von Menschen, die unter einem Messie-Krankheitsbild leiden, re-organisieren lassen zu können. In 2013 gab es keine weiteren Anträge, so dass keine Leistungen abgelehnt worden sind.
Für 2014 liegen bisher keine Anträge vor.
Leistungsanträge des angefragten Gesamtzeitraums zu Hilfen in stationären Einrichtungen wurden jeweils unverzüglich nach Eingang zuständigkeitshalber an den überörtlichen Träger weiter geleitet. Über die Anzahl weitergeleiteter Anträge sowie deren Entscheidungsausgang können wir keine Auskünfte erteilen, weil dies nicht bei uns registriert wird.
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