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Ratsinformation
26.09.2014 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverordneteen Dr. Herman...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Ist das Ausführen von Hunden im Alten Botanischen Garten erlaubt?
Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle.
Das Gelände des Alten Botanischen Gartens ist nicht städtisch, sondern gehört der Philipps-Universität Marburg.
In der Gartenordnung des Alten Botanischen Gartens vom Juli 2009 ist festgelegt:
„Hunde sind an der Leine zu führen. Hinterlassener Kot ist von der Person, die die Hunde ausführt, sofort zu entfernen."
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Dr. Uchtmann wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
Damit ist die Fragestunde abgelaufen. Die restlichen Fragen Nr. 18 bis 28 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen