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Ratsinformation
26.04.2002 - 3 Ergänzungen der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.04.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Dem
Stadtverordnetenvorsteher liegen drei Dringlichkeitsanträge vor.
1. Dringlichkeitsantrag
aller Fraktionen betr. Interregioverbindung
Der Dringlichkeitsantrag liegt allen Stadtverordneten vor. In der gestrigen Sitzung des Ältestenrates wurde bereits vereinbart, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen. Dagegen wird aus dem Hause nicht gesprochen.
Der Stadtverordnetenvorsteher wird diesen Dringlichkeitsantrag als TOP 11.1 aufrufen.
2. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betr. Busverbindungen Oberstadt
Die Stadtverordnete Spies – SPD – begründet den Antrag zusätzlich mündlich und ändert ihn geringfügig ab. Der Beschlusstenor lautet nunmehr:
„Der
Magistrat wird beauftragt zügig zu prüfen, wie im Zusammenhang mit der Erstellung
des neuen Fahrplanes für eine Verbesserung der Busverbindungen in der Oberstadt
gesorgt werden kann“.
Für
den Magistrat spricht der Oberbürgermeister.
In
der anschließenden Abstimmung unterstützen alle Stadtverordneten die Dringlichkeit.
Der Stadtverordnetenvorsteher wird den Antrag als TOP 11.2 in die Tagesordnung
einbringen und aufrufen.
3. Dringlichkeitsantrag
der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betr. Frühförderung
Der
Stadtverordnete Chatzievgeniou – SPD – begründet die Vorlage zusätzlich mündlich.
Für den Magistrat spricht Stadtrat Dr. Kahle. Gegen die Dringlichkeit spricht
der Stadtverordnete Wüst – FDP –.
Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt über die Dringlichkeit abstimmen. Für die Dringlichkeit
sprechen die Stadtverordneten der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, PDS und BfM.
Damit ist die erforderliche Mehrheit von 40 Stimmen des Hauses erreicht. Der
Antrag wird als TOP 11.3 in die Tagesordnung aufgenommen.
Alle Dringlichkeitsanträge liegen
dieser Niederschrift als Anlage bei.
Anschließend gibt der Stadtverordnetenvorsteher die in den Ausschüssen zu den einzelnen Vorlagen angemeldeten Aussprachen und sonstige Veränderungen der Tagesordnung bekannt.
Im
übrigen wird die Tagesordnung genehmigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen