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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.04.2002 - 12.5 Antrag aller Fraktionen betr. Zwangsarbeit in d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zusammen mit dieser Vorlage wird die Tischvorlage des Magistrats aufgerufen betr. Zwangsarbeiterentschädigungen, hier: Bereitstellung von Mitteln, TOP 12.51.

 

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker - SPD -. Die Vorlage TOP 12.5 ist im Haupt- und Finanzausschuss behandelt worden. Dort wurde die Entschädigungssumme von 1.800,00 Euro auf 2.000,00 Euro angehoben. Ferner wurde gewünscht, beim ersten Spiegelstrich, dritter Unterpunkt den Begriff "Beginn" zu streichen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die so geänderte Vorlage anzunehmen. Die aktuelle Fassung liegt allen Stadtverordneten heute als Tischvorlage vor.

 

Zur Sache spricht der Stadtverordnetenvorsteher für alle Fraktionen. Wie im Ältestenrat vereinbart, gibt der Stadtverordnetenvorsteher einen Überblick über die Vorgeschichte dieses Antrages und den momentanen Stand der Nachforschungen in Sachen Zwangsarbeiter in Marburg.

 

Eine Debatte findet nicht statt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

-        Alle noch lebenden Zwangsarbeiter/innen (Zivilpersonen wie Kriegsgefangene) aus Ost-, Süd- und Westeuropa werden im Rahmen individueller Leistungen in Höhe von 2.000 € entschädigt.

 

         -     Voraussetzung für die Auszahlung einer Entschädigung ist der eindeutige Nachweis des Zwangsarbeitseinsatzes in Marburg beziehungsweise den heute zur Stadt gehörenden Stadtteilen unabhängig von der Dauer des Zwangsarbeitseinsatzes.

 

         -     Ist der Nachweis aufgrund der vorhandenen Datenbank (1.700 Einträge ehemaliger Zwangsarbeiter/innen) und gegebenenfalls weiterer Recherchen von der Stadt Marburg nicht zu erbringen, werden die Partnerorganisationen, die als Ansprechpartner der Bundesstiftung in den jeweiligen Ländern fungieren, aufgefordert, den Nachweis über den Zwangsarbeitseinsatz in Marburg für die Betroffenen zu belegen.

 

         -     Im Todesfall der Leistungsberechtigten sind die Erben zu entschädigen, wenn die Leistungsberechtigten nach der Beschlussfassung der STVV am 26.4.2002 verstorben sind.

 

-        Die Antragsfrist zur Entschädigung von Zwangsarbeit in Marburg wird auf den 31.12.2002 festgelegt. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Frist nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung abgewichen werden.

 

-        Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Entschädigungszahlung sind Verträge zwischen der Stadt Marburg und den jeweiligen Partnerorganisationen auszuarbeiten, die sich an dem bereits bewährten Mustervertrag zwischen der Stadt München und der Ukrainischen Partnerorganisation orientieren.  Für Antragsteller aus Westeuropa sind auch Direktüberweisungen möglich.

 

-        Mit der Auszahlung soll in Anbetracht des hohen Alters der Betroffenen unverzüglich begonnen werden.  Zur Zeit kann für 52 Personen eindeutig der Zwangsarbeitseinsatz in, Marburg nachgewiesen werden.

 

-        Ferner ist ein Besuchsprogramm mit ehemaligen Marburger Zwangsarbeiterlinnen zu planen, auch um gegebenenfalls die Entschädigungszahlungen anlässlich dieser Besuche übergeben zu können.

 

 

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