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Ratsinformation
26.04.2002 - 12.5 Antrag aller Fraktionen betr. Zwangsarbeit in d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.04.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zusammen
mit dieser Vorlage wird die Tischvorlage des Magistrats aufgerufen betr.
Zwangsarbeiterentschädigungen, hier: Bereitstellung von Mitteln, TOP 12.51.
Für den
Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker -
SPD -. Die Vorlage TOP 12.5 ist im Haupt- und Finanzausschuss behandelt worden.
Dort wurde die Entschädigungssumme von 1.800,00 Euro auf 2.000,00 Euro
angehoben. Ferner wurde gewünscht, beim ersten Spiegelstrich, dritter Unterpunkt
den Begriff "Beginn" zu streichen.
Der
Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die so geänderte Vorlage
anzunehmen. Die aktuelle Fassung liegt allen Stadtverordneten heute als
Tischvorlage vor.
Zur Sache
spricht der Stadtverordnetenvorsteher für alle Fraktionen. Wie im Ältestenrat
vereinbart, gibt der Stadtverordnetenvorsteher einen Überblick über die
Vorgeschichte dieses Antrages und den momentanen Stand der Nachforschungen in
Sachen Zwangsarbeiter in Marburg.
Eine
Debatte findet nicht statt.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Alle
noch lebenden Zwangsarbeiter/innen (Zivilpersonen wie Kriegsgefangene) aus
Ost-, Süd- und Westeuropa werden im Rahmen individueller Leistungen in Höhe von
2.000 entschädigt.
- Voraussetzung für die Auszahlung einer
Entschädigung ist der eindeutige Nachweis des Zwangsarbeitseinsatzes in Marburg
beziehungsweise den heute zur Stadt gehörenden Stadtteilen unabhängig von der
Dauer des Zwangsarbeitseinsatzes.
-
Ist der Nachweis aufgrund der
vorhandenen Datenbank (1.700 Einträge ehemaliger Zwangsarbeiter/innen) und
gegebenenfalls weiterer Recherchen von der Stadt Marburg nicht zu erbringen,
werden die Partnerorganisationen, die als Ansprechpartner der Bundesstiftung in
den jeweiligen Ländern fungieren, aufgefordert, den Nachweis über den
Zwangsarbeitseinsatz in Marburg für die Betroffenen zu belegen.
-
Im Todesfall der Leistungsberechtigten
sind die Erben zu entschädigen, wenn die Leistungsberechtigten nach der Beschlussfassung
der STVV am 26.4.2002 verstorben sind.
- Die
Antragsfrist zur Entschädigung von Zwangsarbeit in Marburg wird auf den
31.12.2002 festgelegt. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Frist nach
Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung abgewichen werden.
- Für die
ordnungsgemäße Abwicklung der Entschädigungszahlung sind Verträge zwischen der
Stadt Marburg und den jeweiligen Partnerorganisationen auszuarbeiten, die sich
an dem bereits bewährten Mustervertrag zwischen der Stadt München und der
Ukrainischen Partnerorganisation orientieren.
Für Antragsteller aus Westeuropa sind auch Direktüberweisungen möglich.
- Mit der
Auszahlung soll in Anbetracht des hohen Alters der Betroffenen unverzüglich
begonnen werden. Zur Zeit kann für 52
Personen eindeutig der Zwangsarbeitseinsatz in, Marburg nachgewiesen werden.
- Ferner
ist ein Besuchsprogramm mit ehemaligen Marburger Zwangsarbeiterlinnen zu
planen, auch um gegebenenfalls die Entschädigungszahlungen anlässlich dieser
Besuche übergeben zu können.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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