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Ratsinformation
26.04.2002 - 12.11 Antrag der SPD und B90/Die Grünen-Fraktionen be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.04.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beide
Anträge werden zusammen aufgerufen und behandelt. Für den Umweltausschuss
berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann - Bündnis 90/Die Grünen
-. Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung
zum Tagesordnungspunkt 12.11 mit der Maßgabe, dass in der zweiten Zeile des
Antrages das Wort "die" durch "eine" ersetzt wird.
Für
den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Acker
- SPD -. Der Ausschuss hat die Änderung des Antrages aus dem Umweltausschuss
übernommen. Er empfiehlt ebenfalls die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Zu
TOP 12.12 empfiehlt der Umweltausschuss die Zustimmung. Auch der Bau- und Planungsausschuss
empfiehlt die Zustimmung.
Aussprache
wurde angemeldet. Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Dr.
Musket - SPD -, Kolter - PDS/ML -, Dr. Baumann - Bündnis 90/Die Grünen -,
Rehlich - CDU -, Schwebel - FDP -, Gottschlich - CDU - sowie Bürgermeister
Vaupel und Stadtrat Dr. Kahle.
Während
der Debatte hat von 20:05 Uhr bis 20:22 Uhr die stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteherin Ursula Schulze-Stampe - SPD - die Sitzungsleitung
übernommen.
Es
folgen die Abstimmungen zu TOP 12.11. Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen
die Stimmen der CDU und der Zählgemeinschaft mit den übrigen Stimmen des Hauses
folgenden Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert die Hessische
Landesregierung auf, eine beabsichtigte Verordnung zur Freistellung von Mobilfunksendeanlagen
von der Baugenehmigungspflicht wegen Umnutzung nicht zu verabschieden.
Der
Hessische Landtag und die Hessische Landesregierung werden aufgefordert, im
Zuge der anstehenden Änderung der Hessischen Bauordnung die derzeitige Erfassung
von Antennenanlagen, soweit sie elektromagnetische Felder abstrahlen, in §63
HBO (baugenehmigungsfreie Vorhaben) aufzugeben, damit die Genehmigungspflicht
von Sendeanlagen, gleich welcher Art, durch die Neufassung der Hessischen Bauordnung
eingerichtet wird. Es ist bei Antennenanlagen deutlich zu unterscheiden, ob es
sich um reine Empfangsanlagen oder um kombinierte Empfangs- und Sendeantennen
oder reine Sendeantennen handelt.
Der
Hessische Landtag und die Hessische Landesregierung werden weiter aufgefordert,
im Rahmen der Änderung der baurechtlichen Vorschriften die planungsrechtliche
Zuständigkeit der Gemeinden bei der Errichtung von Antennenanlagen derart zu
stärken, dass die Gemeinden eine abschließende und nicht durch die obere
Baubehörde zu ersetzende Zustimmungskompetenz erhalten.
Zu
TOP 12.12:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der CDU mit den übrigen Stimmen
des Hauses folgenden Beschluss.
1. Die
Stadt Marburg lässt auf eigenen Gebäuden, insbesondere in Nachbarschaft zu
Orten mit empfindlicher Nutzung (z.B. Kindereinrichtungen, Kinderspielplätze,
Schulen, Krankenhäuser etc.) nur solche Anlagen zu, die gegenüber der 26.
BImSCHV erheblich verringerte Anlagegrenzwerte haben, zum Beispiel entsprechend
den in der Schweiz geltenden werten.
2.
Die Stadt Marburg wirkt auf die eigenen Unternehmen hin, dass sie auf ihren Gebäuden
ebenfalls nur Anlagen im Sinne von Nr. 1 aufstellen lassen.
Sollten
anderslautende Verträge bestehen, wirkt die Stadt Marburg darauf hin, dass
diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen