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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.04.2002 - 12.11 Antrag der SPD und B90/Die Grünen-Fraktionen be...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beide Anträge werden zusammen aufgerufen und behandelt. Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann - Bündnis 90/Die Grünen -. Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zum Tagesordnungspunkt 12.11 mit der Maßgabe, dass in der zweiten Zeile des Antrages das Wort "die" durch "eine" ersetzt wird.

 

Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Acker - SPD -. Der Ausschuss hat die Änderung des Antrages aus dem Umweltausschuss übernommen. Er empfiehlt ebenfalls die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Zu TOP 12.12 empfiehlt der Umweltausschuss die Zustimmung. Auch der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt die Zustimmung.

 

Aussprache wurde angemeldet. Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Dr. Musket - SPD -, Kolter - PDS/ML -, Dr. Baumann - Bündnis 90/Die Grünen -, Rehlich - CDU -, Schwebel - FDP -, Gottschlich - CDU - sowie Bürgermeister Vaupel und Stadtrat Dr. Kahle.

 

 

Während der Debatte hat von 20:05 Uhr bis 20:22 Uhr die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ursula Schulze-Stampe - SPD - die Sitzungsleitung übernommen.

 

 

Es folgen die Abstimmungen zu TOP 12.11. Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der CDU und der Zählgemeinschaft mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert die Hessische Landesregierung auf, eine beabsichtigte Verordnung zur Freistellung von Mobilfunksendeanlagen von der Baugenehmigungspflicht wegen Umnutzung nicht zu verabschieden.

Der Hessische Landtag und die Hessische Landesregierung werden aufgefordert, im Zuge der anstehenden Änderung der Hessischen Bauordnung die derzeitige Erfassung von Antennenanlagen, soweit sie elektromagnetische Felder abstrahlen, in §63 HBO (baugenehmigungsfreie Vorhaben) aufzugeben, damit die Genehmigungspflicht von Sendeanlagen, gleich welcher Art, durch die Neufassung der Hessischen Bauordnung eingerichtet wird. Es ist bei Antennenanlagen deutlich zu unterscheiden, ob es sich um reine Empfangsanlagen oder um kombinierte Empfangs- und Sendeantennen oder reine Sendeantennen handelt.

Der Hessische Landtag und die Hessische Landesregierung werden weiter aufgefordert, im Rahmen der Änderung der baurechtlichen Vorschriften die planungsrechtliche Zuständigkeit der Gemeinden bei der Errichtung von Antennenanlagen derart zu stärken, dass die Gemeinden eine abschließende und nicht durch die obere Baubehörde zu ersetzende Zustimmungskompetenz erhalten.

 

 

Zu TOP 12.12:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der CDU mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss.

 

1.  Die Stadt Marburg lässt auf eigenen Gebäuden, insbesondere in Nachbarschaft zu Orten mit empfindlicher Nutzung (z.B. Kindereinrichtungen, Kinderspielplätze, Schulen, Krankenhäuser etc.) nur solche Anlagen zu, die gegenüber der 26. BImSCHV erheblich verringerte Anlagegrenzwerte haben, zum Beispiel entsprechend den in der Schweiz geltenden werten.

 

2.  Die Stadt Marburg wirkt auf die eigenen Unternehmen hin, dass sie auf ihren Gebäuden ebenfalls nur Anlagen im Sinne von Nr. 1 aufstellen lassen.

     Sollten anderslautende Verträge bestehen, wirkt die Stadt Marburg darauf hin, dass diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.

 

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