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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.03.2015 - 6 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.              Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 21/5 für das Gebiet „Östlich Simmesacker“ im Stadtteil Haddamshausen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:

Die unter den Nummern 01, 03, 08 und 09 in der Anlage 1 aufgeführten Anregungen werden berücksichtigt. Die unter der Nummer 02 in der Anlage 1 aufgeführten Anregungen werden teilweise berücksichtigt. Die unter den Nummern 04 bis 07 in der Anlage 1 aufgeführten Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Erschließungs- und Entwässerungsplanung berücksichtigt.

Die Grundzüge der Planung werden von den gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Planänderungen nicht berührt.

 

2.              Der Bebauungsplan Nr. 21/5 für das Gebiet „Östlich Simmesacker“ im Stadtteil Haddamshausen einschließlich Begründung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

3.              Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21/5 für das Gebiet „Östlich Simmesacker“ im Stadtteil Haddamshausen werden gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:                            Einstimmige Annahme der Vorlage

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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Anlagen zur Vorlage

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