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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.04.2002 - 4.17 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Alev Laßman...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Welche Möglichkeiten gibt es, für Austauschschüler/innen aus unseren Partnerstädten Busfahrkarten zur Verfügung zu stellen, um sowohl den ÖPNV attraktiver zu machen, als auch die Eltern finanziell zu entlasten?

 

Die Frage wird vom Oberbürgermeister und vom Bürgermeister beantwortet.

 

Antwort des Oberbürgermeisters:

 

Für Marketingzwecke halten die Stadtwerke ein Kontingent von Gästekarten vor. Dieses Kontingent ist leider bereits nahezu ausgeschöpft. Im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten des Rhein-Main-Verkehrsverbundes bestehen keine Möglichkeiten, verbilligte Buskarten zur Verfügung zu stellen. Eventuell könnten die zuständigen Schulämter die Kosten für die Busfahrt der Austauschschüler übernehmen.

 

Antwort des Bürgermeisters:

 

Grundsätzlich haben Austausch-Schüler/innen in der Regel keinen Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten, da sie die Vorraussetzungen des § 161 Hessisches Schulgesetz (HSchG) nicht erfüllen (u. a. keine dauerhafte Wohnsitznahme und kein Schülerstatus).

 

Nur bei folgenden Voraussetzungen können Schülerbeförderungskosten an Austausch-Schüler/innen gezahlt werden:

 

- Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Marburg (bei Aufenthalt länger als

  2 Monaten erforderlich)

- Anmeldung in der Schule / Anerkennung als Gastschüler/in durch den/die

  Schulleiter/in (bei Schulbesuch länger als 4 Wochen möglich)

- Antragstellung

 

Zu beachten ist, dass diese Fälle wie alle anderen Fälle der Schülerbeförderung zu behandeln sind. Hier ist also unter anderem zu prüfen, ob die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung des/der Schülers/in und der Schule mehr als 2 bzw. 3. Kilometer beträgt.

 

 

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