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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.03.2015 - 4.2 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Kös...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Auf welcher rechtlichen Grundlage hat die Straßenverkehrsbehörde die beiden Sperrpfosten Ecke Calvinstraße/Sandweg und im Sandweg entfernt und für die sog. Bimmelbahn die Gewichtsbegrenzung von 2,8 Tonnen Gesamtgewicht außer Kraft gesetzt? Welche zwingenden Gründe hatte es für diese Verkehrsbeschränkungen gegeben und sind diese plötzlich gegenstandlos geworden?

 

Es antwortete Oberbürgermeister Vaupel.

 

Um zu verhindern, dass der Sandweg trotz der Beschilderung als gemeinsamer Fuß- und Radweg von Durchgangsverkehr befahren wird, ist weiterhin ein Sperrpfosten vorhanden. Lediglich beim Befahren des Sandweges mit der Schlossbahn wird dieser kurzzeitig herausgenommen und wieder eingesetzt.

Der untere Teil des Sandweges in dem Abschnitt zwischen der Calvinstraße und der Lutherstraße ist als gemeinsamer Fuß- und Radweg beschildert. Der restliche, aus Richtung Lutherstraße bis zu den Anliegergrundstücken befahrbare Teil ist aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrsr Fahrzeuge über 2,8 t gesperrt.

r die Schlossbahn wurde eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Sandweges nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt. Um bauliche Schäden oder Veränderungen an dem Weg zu vermeiden, werden dort installierte Messpunkte regelmäßig kontrolliert. Sollten bei den Messungen Veränderungen erkennbar sein, kann darauf kurzfristig reagiert werden. Bisher wurden keine messbaren Veränderungen festgestellt.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten ster, Marburger Linke, wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

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