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Ratsinformation
24.05.2002 - 6 Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" - LP-O
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.05.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Amtsinfo Stadt Marburg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beide
Tagesordnungspunkte werden zusammen aufgerufen und behandelt.
Für
den Bau- und Planungsausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende
Stadtverordneter Acker SPD . Der Ausschuss hat die Ausgangsvorlage zum
Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" vom 10.05.2001, Vorlage
VO/0102/2001, und die Änderungsvorlage
vom 25.03.2002, Vorlage VO/0228/2002, aufgrund der Anträge von SPD und Bündnis
90/Die Grünen beraten. Es bestand im Ausschuss Einvernehmen, dass über die
Ausgangsvorlage vom 10.05.2002 in der Fassung, die sie durch die ergänzende
Vorlage vom 25.03.2001 erhalten hat, abgestimmt werden soll. Der Bau- und
Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Vorlage in
dieser Fassung zuzustimmen.
Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt getrennt über die Tagesordnungspunkte 6 und 7 abstimmen.
Zu
TOP 6:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der
Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" (LP-O; Ginseldorf, Bauerbach,
Schröck, Moischt, Cappel, Ronhausen und Bortshausen) wird zum Zwecke der
Anzeige gemäß § 4 Abs. 5 Hessische Naturschutzgesetzt (HENatG) bei der Obere
Naturschutzbehörde/Regierungspräsidium Gießen als 2. Teil des
Gesamtlandschaftsplanes beschlossen.
Die
genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Zu
TOP 7:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss.
Zu 1.
Die geforderten Flächen mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege sind in der neuen Themenkarte Naturschutz/Verbundplanung -, wie in der Umweltausschusssitzung besprochen, ausgegliedert und redaktionell neu zusammengestellt worden.
Diese Themenkarte enthält somit als Zusammenstellung für den Naturschutz folgende Inhalte:
· Rechtskräftige Schutzgebiete nach dem Hess. Naturschutzgesetz (HENatG)
· Festgesetzte Ausgleichsflächen gem. Baugesetzbuch (BauGB)
· Biotope nach § 23 HENatG
· Schützenswerte Grünbestände (in der Siedlung) und Strukturen
· Altholzinseln und Feuchtbiotope im Forst
· Faunistische Fundpunkte (aus dem Teilbereich Fauna)
· Waldmerungsbereiche
· Entwicklungsmaßnahmen zum Biotopverbund (aufgegliedert nach Wald und Offenland)
· Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Als Beispiel ist hierfür ein Kartenausschnitt dargestellt.
Zu 2.:
Der Maßnahmenkatalog (Kapitel E Liste der Maßnahmen, Hinweise und § 23 Biotope des Erläuterungsberichtes) ist durch Aussagen zur Entwicklung / Zielrichtung (Erhalt, Schutz, Pflege), wie in der Umweltausschusssitzung besprochen, ergänzt worden. Ein Beispiel ist hierfür nachfolgend aufgeführt:
Kleines Feldgehölz vorher
Kleines Feldgehölz erhalten jetzt
Das ergänzte Kapitel E ist beigefügt.
Zu 3.:
Die ökologische Gesamtzusammenhänge sind ebenfalls in der Themenkarte Naturschutz/Verbundplanung ausgelagert.
Zu 4.:
Das spezifische Leitbild zum LP-O ist im Kapitel 3 (allgemein zur Landwirtschaft) und in allen Unterpunkten 1. Arten und Lebensgemeinschaften und 1.2.1 Waldflächen entsprechend ergänzt worden. Die Seiten mit den Ergänzungen sind beigelegt und in kursiver Schrift kenntlich gemacht.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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