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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.05.2002 - 6 Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" - LP-O

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beide Tagesordnungspunkte werden zusammen aufgerufen und behandelt.

 

Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende Stadtverordneter Acker – SPD –. Der Ausschuss hat die Ausgangsvorlage zum Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" vom 10.05.2001, Vorlage VO/0102/2001,  und die Änderungsvorlage vom 25.03.2002, Vorlage VO/0228/2002, aufgrund der Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beraten. Es bestand im Ausschuss Einvernehmen, dass über die Ausgangsvorlage vom 10.05.2002 in der Fassung, die sie durch die ergänzende Vorlage vom 25.03.2001 erhalten hat, abgestimmt werden soll. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Vorlage in dieser Fassung zuzustimmen.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt getrennt über die Tagesordnungspunkte 6 und 7 abstimmen.

 

Zu TOP 6:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" (LP-O; Ginseldorf, Bauerbach, Schröck, Moischt, Cappel, Ronhausen und Bortshausen) wird zum Zwecke der Anzeige gemäß § 4 Abs. 5 Hessische Naturschutzgesetzt (HENatG) bei der Obere Naturschutzbehörde/Regierungspräsidium Gießen als 2. Teil des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen.

Die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

 

 

Zu TOP 7:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss.

Zu 1.

 

Die geforderten „Flächen mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege“ sind in der neuen Themenkarte – Naturschutz/Verbundplanung -, wie in der Umweltausschusssitzung besprochen, ausgegliedert und redaktionell neu zusammengestellt worden.

 

Diese Themenkarte enthält somit als Zusammenstellung für den Naturschutz folgende Inhalte:

 

·         Rechtskräftige Schutzgebiete nach dem Hess. Naturschutzgesetz (HENatG)

·         Festgesetzte Ausgleichsflächen gem. Baugesetzbuch (BauGB)

·         Biotope nach § 23 HENatG

·         Schützenswerte Grünbestände (in der Siedlung) und Strukturen

·         Altholzinseln und Feuchtbiotope im Forst

·         Faunistische Fundpunkte (aus dem Teilbereich Fauna)

·         Waldmerungsbereiche

·         Entwicklungsmaßnahmen zum Biotopverbund (aufgegliedert nach Wald und Offenland)

·         Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Als Beispiel ist hierfür ein Kartenausschnitt dargestellt.

 

Zu 2.:

 

Der Maßnahmenkatalog (Kapitel E – Liste der Maßnahmen, Hinweise und § 23 Biotope – des Erläuterungsberichtes) ist durch Aussagen zur Entwicklung / Zielrichtung (Erhalt, Schutz, Pflege), wie in der Umweltausschusssitzung besprochen, ergänzt worden. Ein Beispiel ist hierfür nachfolgend aufgeführt:

 

Kleines Feldgehölz                                                  vorher

Kleines Feldgehölz erhalten                                  jetzt

 

Das ergänzte Kapitel E ist beigefügt.

 

Zu 3.:

 

Die ökologische Gesamtzusammenhänge sind ebenfalls in der Themenkarte – Naturschutz/Verbundplanung – ausgelagert.

 

Zu 4.:

 

Das spezifische Leitbild zum LP-O ist im Kapitel 3 (allgemein zur Landwirtschaft) und in allen Unterpunkten 1. – Arten und Lebensgemeinschaften – und 1.2.1 – Waldflächen – entsprechend ergänzt worden. Die Seiten mit den Ergänzungen sind beigelegt und in kursiver Schrift kenntlich gemacht.

 

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