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Ratsinformation
24.05.2002 - 8 Änderung des Wahlrechts zum Kinder- und Jugendp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.05.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter
Becker - SPD -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
§
2 Abs. 2 der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes wird folgendermaßen geändert:
Das
aktive und passive Wahlrecht zum Kinder- und Jugendparlament haben alle
deutschen und nichtdeutschen Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten oder
zweiten Wohnsitz in der Stadt Marburg haben oder hier in einem Internat wohnen
und für die Marburg ihr längerfristiger Lebensmittelpunkt ist. Kinder und
Jugendliche ohne Hauptwohnsitz in Marburg geben eine schriftliche Erklärung ab,
dass sie das aktive und passive Wahlrecht zum Kinder- und Jugendparlament in
keiner anderen Stadt wahrnehmen. Sie erhalten das Wahlrecht nach einem Monat
und die Wählbarkeit nach zwei Monaten.
Die Kinder und Jugendlichen müssen das 6. Lebensjahr vollendet und dürfen das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen