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ALLRIS - Auszug

24.05.2002 - 8 Änderung des Wahlrechts zum Kinder- und Jugendp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker - SPD -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

§ 2 Abs. 2 der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes wird folgendermaßen geändert:

 

„Das aktive und passive Wahlrecht zum Kinder- und Jugendparlament haben alle deutschen und nichtdeutschen Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in der Stadt Marburg haben oder hier in einem Internat wohnen und für die Marburg ihr längerfristiger Lebensmittelpunkt ist. Kinder und Jugendliche ohne Hauptwohnsitz in Marburg geben eine schriftliche Erklärung ab, dass sie das aktive und passive Wahlrecht zum Kinder- und Jugendparlament in keiner anderen Stadt wahrnehmen. Sie erhalten das Wahlrecht nach einem Monat und die Wählbarkeit nach zwei  Monaten. Die Kinder und Jugendlichen müssen das 6. Lebensjahr vollendet und dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."

 

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