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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.05.2002 - 4.15 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Christian H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist es dem Magistrat möglich, die Höhe der Mindereinnahmen in den Jahren 2001 bzw. 2002 für die Stadt Marburg zu beziffern, die sich durch die von einer rot-grünen Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossenen Steuerreform ergibt?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Die Steuereinnahmen bzw. steuerabhängigen Einnahmen, von denen das Wohl und Wehe des Haushalts am stärksten abhängt, sind die Einkommensteueranteile, die  Gewerbesteuer und – indirekt auf dem Umweg über den kommunalen Finanzausgleich – die Schlüsselzuweisungen.

 

Diese Einnahmearten zeigen folgenden Verlauf:

 

in T€   Ansatz Ergebnis          Ansatz Ergebnis          Ansatz

            2000    2001    2002   

                                                                       

ESt-Anteil *      23.570             26.161             25.112             25.275             26.574            

GewSt 21.679             23.328             24.286             38.323             26.380            

SchlZuw          30.603             30.587             22.961             22.956             26.513            

 

* einschließlich Ausgleichszahlung Familienleistungsausgleich

 

 

Im Einzelnen:

 

Einkommensteueranteil

 

Das Gesamtaufkommen in Hessen, das für den Marburger Anteil entscheidend ist, ist 2001 gegenüber 2000 um 0,78 % gesunken. Wie viel von diesem Minderaufkommen auf die Steuerpolitik und wie viel auf andere bundesweite, hessenweite oder lokale Faktoren zurückzuführen ist, kann der Magistrat unmöglich beantworten.

 

Dieses Absinken um 0,78 % spiegelt sich allerdings, wie aus der Tabelle deutlich wird, nicht 1:1 in dem Marburger Ergebnis 2000 und 2001 wider. Das liegt daran, dass für das 4. Quartal eines Jahres jeweils der Betrag aus dem 3. Quartal als Abschlag an die Kommunen gezahlt wird; die Spitzabrechnung für das abgelaufene Jahr läuft dann bereits in das Ergebnis des jeweils folgenden Jahres.

 

Die Steuerschätzung für 2002 ( bis 2006 ) ist ein Kapitel für sich. Ging die Schätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2001 noch von einem Zuwachs der ESt von 3,8 % aus, so hat er die Erwartung jetzt auf 1,5 % revidiert. Es liegen allerdings noch keine Informationen darüber vor, wie die Erwartung für Hessen  jetzt ist. Normalerweise ist das Aufkommen in Hessen allerdings etwas freundlicher als im Bundesdurchschnitt.

 

 

Gewerbesteuer

 

Der Deutsche Städtetag beklagt für 2001 einen Rückgang des Gewerbesteueraufkommens gegenüber 2000 von 16,5 % in den alten Ländern und von 17,5 % in den neuen Ländern. Das sind allerdings Durchschnittswerte, die einzelstädtisch überhaupt nichts aussagen. Die Tabelle zeigt dann auch für Marburg Ergebnisse, die mit einer enormen Steigerung von 2000 nach 2001 völlig atypisch sind. Die Frage, wie viel davon auf die Steuerpolitik des Deutschen Bundestages zurückzuführen ist, muss deshalb auch hier offen bleiben.

 

 

Schlüsselzuweisungen

 

In die Berechnung der Schlüsselzuweisungen gehen sehr viele verschiedene Bestimmungsgrößen ein. Zu nennen sind insbesondere:

 

- Entwicklung Gewerbesteuer

- Entwicklung Gewerbesteuerumlage

- Entwicklung Grundsteuer A und B

- Entwicklung Einkommensteueranteil

- Entwicklung Umsatzsteueranteil

- Entwicklung Bevölkerungszahlen

- Entwicklung Schülerzahlen

- Entwicklung Gewichtungssätze der einzelnen Einnahmen und Ausgaben

- Verschiebungen im kommunalen Finanzausgleich zwischen den verschiedenen Empfängergruppen

-  Ausstattung und Ausgestaltung des kommunalen  Finanzausgleiches durch das Land Hessen

 

Allein der untypische Verlauf der Gewerbesteuer in Marburg hat dadurch schon Effekte auf die Schlüsselzuweisungen, die die Auswirkungen der Steuerpolitik überlagern. Dabei ist auch noch zu beachten, dass nicht nur das eigene Marburger Gewerbesteueraufkommen sondern das hessenweite Aufkommen die Marburger Schlüsselzuweisung beeinflusst.

 

Grundsätzlich gilt allerdings, dass natürlich aus dem Kommunalen Finanzausgleich umso weniger zu verteilen ist, je geringer die Steuerverbundmasse und damit die Finanzausgleichmasse ist, die zur Verfügung steht. Die Steuerverbundmasse wiederum wird aber nicht nur vom Verlauf des Steueraufkommens beeinflusst. Bestimmende Faktoren sind z. B. auch die Zahlungen des Landes Hessen an den Länderfinanzausgleich oder die vom Land gegen den Widerstand der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen so gewollte pauschale Kürzung um rd. 51 Mio. € ( 100 Mio. DM ).

 

Das zeigt, dass es bei den Schlüsselzuweisungen praktisch nicht möglich ist, die Veränderung von einem Jahr zum anderen nur auf eine Ursache herunterzurechnen. Dazu gibt es zu viele Bestimmungsfaktoren, Nebeneffekte und Schattenwirkungen.

 

 

 

Zwei Zusatzfragen des Stadtverordneten Schüren - SPD - werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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