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Ratsinformation
24.05.2002 - 4.15 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Christian H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.05.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
es dem Magistrat möglich, die Höhe der Mindereinnahmen in den Jahren 2001 bzw.
2002 für die Stadt Marburg zu beziffern, die sich durch die von einer
rot-grünen Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossenen Steuerreform ergibt?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Die
Steuereinnahmen bzw. steuerabhängigen Einnahmen, von denen das Wohl und Wehe
des Haushalts am stärksten abhängt, sind die Einkommensteueranteile, die Gewerbesteuer und indirekt auf dem Umweg
über den kommunalen Finanzausgleich die Schlüsselzuweisungen.
Diese
Einnahmearten zeigen folgenden Verlauf:
in T Ansatz Ergebnis Ansatz Ergebnis Ansatz
2000 2001 2002
ESt-Anteil
* 23.570 26.161 25.112 25.275 26.574
GewSt 21.679 23.328 24.286 38.323 26.380
SchlZuw 30.603 30.587 22.961 22.956 26.513
*
einschließlich Ausgleichszahlung Familienleistungsausgleich
Im
Einzelnen:
Einkommensteueranteil
Das
Gesamtaufkommen in Hessen, das für den Marburger Anteil entscheidend ist, ist
2001 gegenüber 2000 um 0,78 % gesunken. Wie viel von diesem Minderaufkommen auf
die Steuerpolitik und wie viel auf andere bundesweite, hessenweite oder lokale
Faktoren zurückzuführen ist, kann der Magistrat unmöglich beantworten.
Dieses
Absinken um 0,78 % spiegelt sich allerdings, wie aus der Tabelle deutlich wird,
nicht 1:1 in dem Marburger Ergebnis 2000 und 2001 wider. Das liegt daran, dass
für das 4. Quartal eines Jahres jeweils der Betrag aus dem 3. Quartal als
Abschlag an die Kommunen gezahlt wird; die Spitzabrechnung für das abgelaufene
Jahr läuft dann bereits in das Ergebnis des jeweils folgenden Jahres.
Die
Steuerschätzung für 2002 ( bis 2006 ) ist ein Kapitel für sich. Ging die
Schätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2001 noch von einem
Zuwachs der ESt von 3,8 % aus, so hat er die Erwartung jetzt auf 1,5 %
revidiert. Es liegen allerdings noch keine Informationen darüber vor, wie die
Erwartung für Hessen jetzt ist.
Normalerweise ist das Aufkommen in Hessen allerdings etwas freundlicher als im
Bundesdurchschnitt.
Gewerbesteuer
Der
Deutsche Städtetag beklagt für 2001 einen Rückgang des Gewerbesteueraufkommens
gegenüber 2000 von 16,5 % in den alten Ländern und von 17,5 % in den neuen
Ländern. Das sind allerdings Durchschnittswerte, die einzelstädtisch überhaupt
nichts aussagen. Die Tabelle zeigt dann auch für Marburg Ergebnisse, die mit
einer enormen Steigerung von 2000 nach 2001 völlig atypisch sind. Die Frage,
wie viel davon auf die Steuerpolitik des Deutschen Bundestages zurückzuführen
ist, muss deshalb auch hier offen bleiben.
Schlüsselzuweisungen
In
die Berechnung der Schlüsselzuweisungen gehen sehr viele verschiedene
Bestimmungsgrößen ein. Zu nennen sind insbesondere:
- Entwicklung Gewerbesteuer
- Entwicklung Gewerbesteuerumlage
- Entwicklung Grundsteuer A und B
- Entwicklung Einkommensteueranteil
- Entwicklung Umsatzsteueranteil
- Entwicklung Bevölkerungszahlen
- Entwicklung Schülerzahlen
- Entwicklung Gewichtungssätze der
einzelnen Einnahmen und Ausgaben
-
Verschiebungen im kommunalen Finanzausgleich zwischen den verschiedenen
Empfängergruppen
- Ausstattung und Ausgestaltung des
kommunalen Finanzausgleiches durch das
Land Hessen
Allein
der untypische Verlauf der Gewerbesteuer in Marburg hat dadurch schon Effekte
auf die Schlüsselzuweisungen, die die Auswirkungen der Steuerpolitik überlagern.
Dabei ist auch noch zu beachten, dass nicht nur das eigene Marburger
Gewerbesteueraufkommen sondern das hessenweite Aufkommen die Marburger
Schlüsselzuweisung beeinflusst.
Grundsätzlich
gilt allerdings, dass natürlich aus dem Kommunalen Finanzausgleich umso weniger
zu verteilen ist, je geringer die Steuerverbundmasse und damit die
Finanzausgleichmasse ist, die zur Verfügung steht. Die Steuerverbundmasse
wiederum wird aber nicht nur vom Verlauf des Steueraufkommens beeinflusst.
Bestimmende Faktoren sind z. B. auch die Zahlungen des Landes Hessen an den
Länderfinanzausgleich oder die vom Land gegen den Widerstand der kommunalen
Spitzenverbände und der Kommunen so gewollte pauschale Kürzung um rd. 51 Mio.
( 100 Mio. DM ).
Das
zeigt, dass es bei den Schlüsselzuweisungen praktisch nicht möglich ist, die
Veränderung von einem Jahr zum anderen nur auf eine Ursache herunterzurechnen.
Dazu gibt es zu viele Bestimmungsfaktoren, Nebeneffekte und Schattenwirkungen.
Zwei
Zusatzfragen des Stadtverordneten Schüren - SPD - werden ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen