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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.06.2002 - 5 Übertragung von Aufgaben vom Dienstleistungsbet...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Oppermann - CDU -. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage. Aussprache wurde beantragt.

 

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker - SPD -. Der Stadtverordnete Göttling - Bündnis 90/Die Grünen - hat im Haupt- und Finanzausschuss beantragt, den § 6 Abs. 3 des Verwertungsvertrages wie folgt zu fassen:

 

3.         "Die in Abs. 2 festgelegte Vergütung ist ab dem 01. Juli 2002 fest vereinbart. Danach erfolgt die jährliche Anpassung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2007 jeweils zum 01. Januar nach folgender Formel

 

(...auf die Wiedergabe der Formel wird verzichtet)

 

Ab dem 01. Januar 2008 wird die Vergütung zwischen den Vertragsparteien, falls erforderlich, neu ausgehandelt.

 

Oberbürgermeister Möller teilte mit, dass sich der Magistrat dafür ausgesprochen hat, den Begriff "Verkehrswert" in § 10 Ziffer 2 in Verbindung mit § 11 Ziffer 4 des Verwertungsvertrages (und dem dazugehörigen Kaufvertrag) zu ersetzen durch "maximal derzeitiger Verkehrswert zuzüglich Indexe vergleichbarer Grundstückswerte".

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, den beiden Änderungsanträgen zuzustimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung zu der geänderten Vorlage. Aussprache wurde beantragt.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Aussprache. Es sprechen Oberbürgermeister Möller und die Stadtverordneten Köster - PDS/ML -, Dr. Wulff - CDU - und Faecks - BfM -.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der PDS-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

1.         Zum 1. Juli 2002 überträgt die Stadt Marburg die Aufgaben der Entsorgung des Gewerbeabfalls sowie die bisher auf der Anlage „Am Rotenberg“ betriebene Pflanzenkompostierung vom Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) auf die Marburger Entsorgungsgesellschaft (MEG).

(Anlage 1+2)

 

2.         Zu diesem Zweck verkauft die Stadt Marburg die Kompostierungsanlage „Am Rotenberg“ mit zugehörigem Grundstück gemäss beigefügtem Kaufvertrag.

(Anlage 3)

 

3.         Die gemäß Anlage 4 dargelegten Auswirkungen auf den Haushalt werden zur Kenntnis genommen.

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