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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.06.2002 - 4.19 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Karin Schaf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Was kann getan werden, damit Anträge von Wohngeldberechtigten, welche nach Auskunft der Wohngeldstelle einer Bearbeitungsfrist von mindestens 4 Monaten unterliegen, zügiger bearbeitet werden?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle.

 

Kurzfristig können die Rückstände vermindert werden, wenn wir die Öffnungszeiten der Wohngeldstelle stark reduzieren oder die Wohngeldstelle sogar für einige Wochen ganz für den Publikumsverkehr schließen würden. Wir versuchen derzeit  aber auch eine Lösung zu finden, die Abteilung durch zusätzliches Personal aus einer anderen Abteilung zu unterstützen.

 

Langfristig muss - schon wegen der kommenden Ausweitung der Arbeitsaufgaben - zusätzliches Personal beschäftigt werden. Entsprechende Anmeldungen zum Haushalt 2003 sind erfolgt.

 

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Rehlich - CDU - wird ebenfalls durch Stadtrat Dr. Kahle beantwortet.

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