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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.06.2002 - 4.23 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Um wie viele Euro wird das Jahresgehalt des Geschäftsführers der künftigen Stadtwerke-Holding vom letzten Gehalt des Geschäftsführers des Eigenbetriebes Stadtwerke abweichen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Das Gehalt der zwei Werkleiter des Eigenbetriebes Stadtwerke basierte auf der Werkleiterbesoldungsverordnung und war dementsprechend nach der Tariftabelle des BBesG auf B3 festgesetzt. Das Anstellungsverhältnis der Werkleiter richtete sich nach dem BAT. Diese Verfahrensweise ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich mit der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan offengelegt worden. Es ist nicht üblich, über Gehälter einzelner Mitarbeiter in öffentlichen Sitzungen zu berichten.

 

Die Vergütung des jetzigen hauptamtlichen Geschäftsführers der Stadtwerke Marburg GmbH erfolgt weiterhin nach B3. Daneben wird für die gestiegene Verantwortung und das höhere persönliche Risiko eine branchenübliche Aufwandsentschädigung gezahlt (Geschäftsführerzulage). Insgesamt ergeben sich für den Geschäftsführer Bezüge, die eher unter dem vergleichbaren Einkommen gleichgroßer, gleichvielfältiger und gleichartiger Dienstleistungsunternehmen liegen.

 

Die Vergütung des zukünftigen Geschäftsführer ist noch nicht entgültig geregelt. Mit dem Beschluss des Aufsichtsrates der SWM vom 13. Juni 2002 ist lediglich die Bestellung geregelt. Die Anstellungs- bedingungen werden bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung auszuverhandeln sein. Es ist jedoch beabsichtigt, als Basis der Verhandlungen auch die Besoldung nach B3 gemäß der Eingruppierung der ehemaligen Werkleiter des Eigenbetriebes zu wählen.

 

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Metz und Köster - PDS - werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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