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Ratsinformation
21.06.2002 - 4.27 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Pandelis Ch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.27
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 21.06.2002
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie weit
ist der Stand der barrierefreien Umgestaltung der städtischen Internetseiten?
Ist dem Magistrat das kostenlose Beratungsangebot des Deutschen Vereins für
Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf bekannt?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Die
notwendige Hardware (Server) wurde ausgeschrieben, der Auftrag vor einigen
Tagen erteilt.
Die
erforderliche CMS-Software (Content-Management-System) wird derzeit ausgewählt
und in den nächsten 4 Wochen ebenfalls beschafft. Auch die notwendigen
konzeptionellen Arbeiten werden in den nächsten 4 Wochen abgeschlossen sein, so
dass dann mit der sukzessiven Umsetzung der Neugestaltung des
Internetauftrittes begonnen werden kann. Es ist vorgesehen auf einer
gemeinsamen Datenbasis im Layout eine zweifache Darstellung des
Internetauftrittes vorzunehmen. Es wird daher einen eigenen Anwahlpunkt auf der
Homepage der Stadt für Blinde und Sehbehinderte geben.
Das
Beratungsangebot des Deutschen Vereins für Blinde und Sehbehinderte in Studium
und Beruf ist dem Magistrat bekannt. Dieses Angebot beschränkt sich jedoch auf
die Informationen, die über das Internet abzurufen sind. Die dort gegebenen
Empfehlungen werden selbstverständlich bei der barrierefreien Umgestaltung der
städt. Internetseiten berücksichtigt. Der Deutsche Verein für Blinde und
Sehbehinderte bietet auch eine Überprüfung der umgestalteten Internetseiten an,
allerdings gegen ein entsprechendes Honorar. Im übrigen bestehen auch Kontakte
zur Blindenstudienanstalt, so dass der Magistrat davon ausgeht, dass die
Umgestaltung besser gesagt die Neugestaltung der Internetseiten auch
tatsächlich barrierefrei erfolgt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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- Keine Zusammenstellung
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