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Ratsinformation
21.08.2002 - 4 Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 21.08.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Sonja Wasserberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Auf die Anlegung von herkömmlichen Gehwegen wird in den nachstehend aufgeführten Straßen zum Zwecke der Abrechnung verzichtet:
I. Auf einer Straßenseite
1. Stadtteil Cappel
1.1 Odenwaldstraße - von Einmündung Reinhardswaldstraße in nordöstlicher Richtung bis Waldgrenze
2. Stadtteil Elnhausen
2.1 Wartburgstraße - im Bereich vor den Flurstücken 121 und 55
3. Stadtteil Ginseldorf
3.1 Schönbacher Weg - auf der Südseite von Einmündung Seelheimer Weg bis Grundstücksgrenze Haus-Nr. 4 bzw. 6
3.2 Zum Steinbruch - auf der Südseite von Einmündung Rinnweg bis westliche Grundstücksgrenze Haus-Nr. 10
II. Auf beiden Straßenseiten
1. Stadtteil Bauerbach
1.1 Lohgarten
2. Stadtteil Cappel
2.1 Mönchwaldstraße
3. Stadtteil Dagobertshausen
3.1 Flachspfuhl - mit Ausnahme von 88,00 m auf der östlichen Straßenseite
4. Stadtteil Ginseldorf
4.1 Schönbacher Weg - im Bereich des Wendeplatzes
4.2 Zum Steinbruch - im Bereich des Wendeplatzes
5. Stadtteil Moischt
5.1 Am Bettacker
5.2 Am Nußacker
Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse und der Marburger Neuen Zeitung zu veröffentlichen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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