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Ratsinformation
30.08.2002 - 8 Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.08.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Sonja Wasserberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Oppermann - CDU -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Auf
die Anlegung von herkömmlichen Gehwegen wird in den nachstehend aufgeführten
Straßen zum Zwecke der Abrechnung verzichtet:
I. Auf
einer Straßenseite
1. Stadtteil Cappel
1.1 Odenwaldstraße - von Einmündung Reinhardswaldstraße in nordöstlicher Richtung bis
Waldgrenze
2. Stadtteil
Elnhausen
2.1 Wartburgstraße - im Bereich vor den Flurstücken 121 und 55
3. Stadtteil
Ginseldorf
3.1 Schönbacher Weg - auf
der Südseite von Einmündung Seelheimer Weg bis Grundstücksgrenze Haus-Nr. 4
bzw. 6
3.2 Zum Steinbruch - auf der Südseite von Einmündung Rinnweg bis westliche
Grundstücksgrenze Haus-Nr. 10
II. Auf beiden Straßenseiten
1. Stadtteil
Bauerbach
1.1 Lohgarten
2. Stadtteil
Cappel
2.1 Mönchwaldstraße
3. Stadtteil
Dagobertshausen
3.1 Flachspfuhl - mit Ausnahme von 88,00 m auf der östlichen
Straßenseite
4. Stadtteil
Ginseldorf
4.1 Schönbacher Weg - im
Bereich des Wendeplatzes
4.2 Zum Steinbruch - im Bereich des Wendeplatzes
5. Stadtteil
Moischt
5.1 Am Bettacker
5.2 Am Nußacker
Der Abweichungsbeschluss ist durch
"Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse und der
Marburger Neuen Zeitung zu veröffentlichen.
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