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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.08.2002 - 8 Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Oppermann - CDU -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Auf die Anlegung von herkömmlichen Gehwegen wird in den nachstehend aufgeführten Straßen zum Zwecke der Abrechnung verzichtet:

 

I.        Auf einer Straßenseite

 

          1.    Stadtteil Cappel

                 1.1 Odenwaldstraße                 -    von Einmündung Reinhardswaldstraße in nordöstlicher Richtung bis Waldgrenze

 

          2.    Stadtteil Elnhausen

                 2.1 Wartburgstraße                  -    im Bereich vor den Flurstücken 121 und 55

 

          3.    Stadtteil Ginseldorf

                 3.1 Schönbacher Weg             -    auf der Südseite von Einmündung Seelheimer Weg bis Grundstücksgrenze Haus-Nr. 4 bzw. 6

                 3.2 Zum Steinbruch                  -    auf der Südseite von Einmündung Rinnweg bis westliche Grundstücksgrenze Haus-Nr. 10

 

 

II.       Auf beiden Straßenseiten

 

          1.    Stadtteil Bauerbach

                 1.1 Lohgarten

 

          2.    Stadtteil Cappel

                 2.1 Mönchwaldstraße

 

          3.    Stadtteil Dagobertshausen

            3.1 Flachspfuhl                         -    mit Ausnahme von 88,00 m auf der östlichen Straßenseite

     4.    Stadtteil Ginseldorf

            4.1 Schönbacher Weg             -    im Bereich des Wendeplatzes

            4.2 Zum Steinbruch                  -    im Bereich des Wendeplatzes

 

          5.    Stadtteil Moischt

                 5.1 Am Bettacker

                 5.2 Am Nußacker

 

 

Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse und der Marburger Neuen Zeitung zu veröffentlichen.

 

 

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