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Ratsinformation
30.08.2002 - 5 Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.08.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beide
Vorlagen werden zusammen aufgerufen, da sie auch im Haupt- und Finanzausschuss
zusammen beraten wurden.
Für den
Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Stadtverordnete Göttling - Bündnis
90/Die Grünen -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zum
Investitionsprogramm und zur 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie dem
Stellenplan.
Der
Tagesordnungspunkt 13.1 wurde im Haupt- und Finanzausschuss zurück gezogen, da
im 1. Nachtragshaushaltsplan auch die Maßnahme Feuerwehrgerätehaus
Wilhelm-Roser-Straße enthalten ist.
Eine
Aussprache wird aus dem Hause nicht gewünscht.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Gemäß
§ 101 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April
1993 (GVBl I S. 533 ff.) wird das vorgelegte Investitionsprogramm der
Universitätsstadt Marburg für den Planungszeitraum 2001 - 2005 (Stand: I.
Nachtragshaushaltsplan) mit einem Volumen von 158.618.000 beschlossen,
II. aufgrund
der §§ 94 ff. HGO wird folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der
Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2002 beschlossen:
§ 1
Mit
dem I. Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert
um und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber
bisher auf nunmehr festgesetzt
a) im
Verwaltungs- haushalt
die Einnahmen 0 0 147.915.000 147.915.000
die Ausgaben 466.700 466.700 147.915.000 147.915.000
b) im
Vermögens- haushalt
die Einnahmen 646.700 466.700 51.340.000 51.520.000
die Ausgaben 261.420 81.420 51.340.000 51.520.000
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
28.526.598 um 646.700 erhöht und damit auf 29.173.298 neu festgesetzt.
Die
Festsetzung der bisher vorgesehenen Kredite aus dem Hess. Investitionsfonds
wird nicht geändert.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 12.988.000 um 615.000 erhöht und damit auf
13.603.000 neu festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht
verändert.
§ 5
Die
Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Es
gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.
§ 8
Sperren
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.
§ 10
Stellenplan
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.
III. der geänderter Stellenplan wird
beschossen.
IV. der
Finanzplan 2001 - 2005 (Stand: I. Nachtragshaushaltsplan) wird zur Kenntnis
genommen.
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