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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.08.2002 - 5 Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beide Vorlagen werden zusammen aufgerufen, da sie auch im Haupt- und Finanzausschuss zusammen beraten wurden.

 

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Stadtverordnete Göttling - Bündnis 90/Die Grünen -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zum Investitionsprogramm und zur 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie dem Stellenplan.

 

Der Tagesordnungspunkt 13.1 wurde im Haupt- und Finanzausschuss zurück gezogen, da im 1. Nachtragshaushaltsplan auch die Maßnahme Feuerwehrgerätehaus Wilhelm-Roser-Straße enthalten ist.

 

Eine Aussprache wird aus dem Hause nicht gewünscht.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

I.          Gemäß § 101 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl I S. 533 ff.) wird das vorgelegte Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für den Planungszeitraum 2001 - 2005 (Stand: I. Nachtragshaushaltsplan) mit einem Volumen von 158.618.000 € beschlossen,

 

 

II.         aufgrund der §§ 94 ff. HGO wird folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2002 beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

            erhöht um  €  vermindert um €       und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge     

                                    gegenüber bisher € auf nunmehr festgesetzt € 

                                                           

a) im Verwaltungs-    haushalt                                                        

                                                           

                                                           

   die Einnahmen         0          0          147.915.000    147.915.000   

   die Ausgaben           466.700           466.700           147.915.000    147.915.000   

                                                           

                                                           

b) im Vermögens-    haushalt                                                         

                                                           

                                                           

   die Einnahmen         646.700           466.700           51.340.000      51.520.000     

   die Ausgaben           261.420           81.420 51.340.000      51.520.000     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 28.526.598 € um 646.700 € erhöht und damit auf 29.173.298 € neu festgesetzt.

 

Die Festsetzung der bisher vorgesehenen Kredite aus dem Hess. Investitionsfonds wird nicht geändert.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.988.000 € um 615.000 € erhöht und damit auf 13.603.000 € neu festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.

 

§ 5

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am               beschlossene Stellenplan.

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.

 

§ 8

 

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.

 

§ 9

 

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.

 

§ 10

 

Stellenplan

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.

 

 

III.        der geänderter Stellenplan wird beschossen.

 

 

IV.        der Finanzplan 2001 - 2005 (Stand: I. Nachtragshaushaltsplan) wird zur Kenntnis genommen.

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