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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.08.2002 - 4.3 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Christa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bundestag hat eine erhebliche Einschränkung der zulässigen Nutzung von Laubblasgeräten beschlossen. Mit welchen Maßnahmen wird der Magistrat die Einhaltung der neuen Vorschriften überprüfen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Bisher liegen keine Unterlagen vor, aus denen die Rechtskraft der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BimSchV) zu erkennen ist. Aus dem Entwurf der Verordnung ist zu ersehen, dass die Länder die Behördenzuständigkeit aus ihrer Sicht bedarfsgerecht zu regeln haben.

 

Für den Bereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSch) ist der Landkreis zuständig. Die Zuständigkeit des Ordnungsamtes ist lediglich in Fragen der Lärmverordnung gegeben.

 

Selbstverständlich wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt geprüft, welche Konsequenzen aus der Verordnung zu ziehen sind.

 

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Dr. Perabo und Göttling - Bündnis 90/Die Grünen - werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister und Stadtrat Dr. Kahle beantwortet.

 

 

 

Um 17:35 Uhr übernimmt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Alev Laßmann - Bündnis 90/Die Grünen - die Sitzungsleitung.

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