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Ratsinformation
30.08.2002 - 4.3 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Christa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.08.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Bundestag hat eine erhebliche Einschränkung der zulässigen Nutzung von
Laubblasgeräten beschlossen. Mit welchen Maßnahmen wird der Magistrat die
Einhaltung der neuen Vorschriften überprüfen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Bisher liegen keine
Unterlagen vor, aus denen die Rechtskraft der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (BimSchV) zu erkennen ist. Aus dem Entwurf der
Verordnung ist zu ersehen, dass die Länder die Behördenzuständigkeit aus ihrer
Sicht bedarfsgerecht zu regeln haben.
Für den Bereich des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSch) ist der Landkreis zuständig. Die
Zuständigkeit des Ordnungsamtes ist lediglich in Fragen der Lärmverordnung
gegeben.
Selbstverständlich wird
nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt geprüft, welche Konsequenzen aus
der Verordnung zu ziehen sind.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Dr. Perabo und Göttling - Bündnis 90/Die Grünen - werden
ebenfalls durch den Oberbürgermeister und Stadtrat Dr. Kahle beantwortet.
Um 17:35
Uhr übernimmt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Alev Laßmann -
Bündnis 90/Die Grünen - die Sitzungsleitung.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen