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Ratsinformation
30.08.2002 - 4.6 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dietmar Göt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.08.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Anwohner
und Besucher der Oberstadt beschweren sich regelmäßig über die Tatsache, dass
der obere Teil der Augustinergasse nicht von Schnee und Eis geräumt wird. Wen
trifft die entsprechende Verpflichtung? Was tut die Stadt, um dafür zu sorgen,
dass die Verpflichtung auch eingehalten wird?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Die
Verpflichtung zum Winterdienst im Bereich oberhalb des Brunnens, der
Augustinertreppe, obliegt gemäß der Satzung den Anliegern, also den Eigentümern
dieser Häuser. Diese befinden sich in Privatbesitz.
Der
Winterdienst im Bereich der Augustinertreppe ist ein seit mehreren Jahren
diskutierter Problempunkt. Der Dienstleistungsbetrieb Marburg, das damalige
Betriebsamt, hat bereits 1999 über den damaligen Vorsitzenden des Werbekreises
Oberstadt ein Angebot zur Übernahme des Winterdienstes unterbreitet, welches
aber nicht realisiert wurde.
Im
Oktober 2000 hat der DBM sämtliche Eigentümer der anliegenden Häuser
angeschrieben und sie auf die Verpflichtung zum Winterdienst hingewiesen sowie
explizit das Angebot unterbreitet, den Winterdienst gegen Kostenerstattung zu
übernehmen. Die wenigen Reaktionen die erfolgten wiesen in die Richtung, dass
private Dienstleister eingesetzt würden.
Auch in
diesem Jahr wird der DBM auf die Anlieger zugehen und auf die Verpflichtungen
hinwiesen sowie sein Angebot erneuern. Darüber hinaus werden Verstöße der
Anlieger in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten geahndet werden.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Köster - PDS -, Göttling und Dr. Baumann - Bündnis 90/Die
Grünen - und Faecks - BfM - werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister und
Stadtrat Dr. Kahle beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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