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Ratsinformation
30.08.2002 - 4.18 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Roxane Schr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.18
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.08.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
An
welchen öffentlichen Plätzen in Marburg ist es erlaubt zu grillen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Grundsätzlich
ist das Grillen an allen öffentlich ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Für
andere öffentliche Flächen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Bei
der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind andere Rechtsvorschriften wie z.
B. die Verordnungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz für das Lahnvorland zu
beachten.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen