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ALLRIS - Auszug

30.08.2002 - 4.18 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Roxane Schr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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An welchen öffentlichen Plätzen in Marburg ist es erlaubt zu grillen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Grundsätzlich ist das Grillen an allen öffentlich ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Für andere öffentliche Flächen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind andere Rechtsvorschriften wie z. B. die Verordnungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz für das Lahnvorland zu beachten.

 

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