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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.06.2017 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 und 2 und 4 bis 16 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Hans-Werner Seitz

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Sind die Keller und Gewölbe der Marburger Oberstadt in einem Kataster erfasst, oder gibt es Vorarbeiten dazu?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 60 - Bauverwaltung und Vermessung

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Eine systematische Erfassung der Keller und Gewölbe der Marburger Oberstadt im Sinne eines Katasters liegt nicht vor. Es gibt auch keine Vorarbeiten hierzu. Es gibt lediglich vereinzelt Bestandsaufnahmen (überwiegend im Schlossbereich), die ggf. anlassbezogen gefertigt wurden sowie die im Bauamtsarchiv geführten grundstücksbezogenen Bauakten, aus denen ggf. die entspr. baulichen Anlagen ersichtlich sind.

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat der Universitätsstadt Marburg bitte Auskunft erteilen, in dem er gebeten wird nachfolgende Informationen von der Stadtwerke Marburg GmbH (kurz SWMR) einzuholen über:

Wie viele Kund_innen (inkl. Geschäftskund_innen) der SWMR im Bereich der Universitätsstadt Marburg haben einen Vertrag über Internetprodukte abgeschlossen? Bitte aufschlüsseln nach Internetprodukten (z.B. Glasfaser, Wireless-DSL oder auch CityWifi), sowie Privat- bzw. Geschäftskundi_nnen).

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Zahl der Einwahlen in das Stadtwerke Wifi-Netz beläuft sich auf durchschnittlich ca.

4-5.000 pro Tag.

 

Das Glasfasernetz der Stadtwerke bindet derzeit im Stadtgebiet etwa 1.600 Kundinnen und Kunden an.

 

Das W-DSL-Angebot wird im Bereich der Universitätsstadt von rd. 100 Kundinnen und Kunden

in Anspruch genommen. Seine Nutzung liegt im Wesentlichen außerhalb der Stadtgrenzen.

 

Wir sehen uns nicht befugt, Details über unsere Kundendaten öffentlich zu machen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit die Verhandlungen bezüglich des geplanten Jugendfeuerwehrausbildungsheim gediehen sind, im Hinblick auf die mögliche Nutzung der Gebäude der ehemaligen HEAE-Flüchtlingsunterkunft in Marburg-Cappel.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6 - Planen, Bauen, Umwelt

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat wurde auf Rückfrage darüber informiert, dass Hessisches Finanz- und Hessisches Innenministerium prüfen, inwieweit eine Nutzung der Gebäude der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung als Jugendfeuerwehrausbildungszentrum in Betracht kommen. Ein Ergebnis wurde dem Magistrat bisher nicht mitgeteilt.

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Der Oberbürgermeister hat im Zusammenhang mit der Diskussion um den Marbuch-Verlag in der Stadtverordnetenversammlung am 5.5. wie schon zuvor im HFA eine Geschichte von geteilten Kamelen erzählt. Kann der Oberbürgermeister erläutern was er damit sagen wollte und welcher Zusammenhang mit dem Marbuch-Verlag besteht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Zunächst darf noch einmal deutlich gemacht werden, dass die erfolgreichen Aktivitäten des Oberbürgermeisters und der Stadtwerke dazu geführt haben, das Stadtfest 3TM, den Veranstaltungskalender sowie die Vorstufe und den Druck von Studier Mal Marburg zu retten. Insbesondere wurde der Fortbestand des Marburger Magazins Express gesichert und in eine gute Zukunft geführt. Sie sind alle herzlich zur Eröffnung des, allen Widrigkeiten zum Trotz, erneut stattfindenden Stadtfestes am nächsten Freitag um 18 Uhr eingeladen.

 

Das Gleichnis der Kamele ist ein altes arabisches Zahlenrätsel, das gerne und in vielen Zusammenhängen zitiert und in verschiedenen Versionen erzählt wird.

 

Im Kern geht es um eine aus sich nicht lösbare Situation, die durch Vermittlung eines Dritten und passagere Einfügung eines weiteren Akteures gelöst wird. Damit illustriert es die Rolle der Stadtwerke und der Universitätsstadt beim Übergang des Marburch Verlags von früheren zu den jetzigen Besitzern: wie der Nachbar in der Geschichte fungiert die Stadt Marburg und die Stadtwerke beim Eigentumsübergang des Unternehmens als Katalysator, durch dessen Eingreifen (und nur durch dessen Eingreifen) die Situation geklärt werden kann.

 

Die Geschichte lautet: Es lebte in Arabien ein alter Vater, der drei Söhne und 17 Kamele hatte. Als der Greis sein Ende nahen fühlte, versammelte er die Söhne um sich und sprach zu ihnen: "Alles, was ich euch hinterlasse, sind meine Kamele. Teilt sie so, dass der Älteste die Hälfte, der Mittlere ein Drittel und der Jüngste ein Neuntel erhält." Kaum war dies verkündet, da schloss er die Augen, und die Söhne konnten ihn nicht mehr darauf aufmerksam machen, dass sein letzter Wille offenbar nicht auszuführen sei. Siebzehn ist doch eine störrische Zahl und lässt sich weder durch zwei noch durch drei und schon gar nicht durch neun teilen! Doch der letzte Wille des Vaters ist jedem braven Araber heilig.

 

Da kam zum Glück der weise Nachbar auf seinem Kamel daher geritten, der sah die Ratlosigkeit der drei Erben und bot ihnen seine Hilfe an. Wie konnte der Weise Mann den Dreien helfen? Der Weise riet lächelnd, sein eigenes Kamel zu den hinterlassenen 17 zu stellen und die gesamte Herde nach dem letzten Willen des Vaters nun durch 18 zu teilen. Und siehe da:

Der Älteste bekam neun der Tiere (die Hälfte)

Der Mittlere sechs (ein Drittel)

Der Jüngste zwei (ein Neuntel)

9 + 6 + 2 = 17

Und auf dem Kamel das übrig blieb ritt der Weise Mann, denn es war ja sein

eigenes Kamel, lächelnd davon.

 

Wie in der Geschichte sind auch hier alle Herausforderungen der wirtschaftlichen Fortführung gelöst worden, weil der Nachbar / die Stadt und die Stadtwerke sich eingemischt haben und dennoch am Ende unbeteiligt bleiben.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Über welche Antriebstechnologie verfügt die nächste Dienstlimousine des Oberbürgermeisters und weshalb handelt es sich um eine Limousine und nicht etwa um einen sparsamen Kleinwagen, z.B. auf Basis von Hybrid- oder Elektrotechnologie?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das am 12. 5. in Dienst gestellte Fahrzeug der Marke Mercedes-Benz verfügt über Plug-in-Hybridtechnologie und hat einen Verbrauch von 2,1 l / 100 km. Im Stadtverkehr wird das Fahrzeug nahezu ausschließlich elektrisch betrieben.

 

Der Wunsch der Oberbürgermeister, einen rein elektrisch betriebenen Dienstwagen zu beschaffen, musste leider zurückgestellt werden, da die Leasinggebühren für ein entsprechendes Modell fast dreimal so hoch sind wie die Leasinggebühren für den Hybrid-Mercedes. Energiepolitisch wäre die Beschaffung eines langstreckentauglichen Elektrofahrzeugs unzweifelhaft zu bevorzugen, allerdings angesichts der Preisdifferenz und der hervorragenden Werte des preiswerten, jetzt ausgewählten Modells, nicht zu vertreten.

 

Aufgrund besonders günstiger Vertragsbedingungen belaufen sich die Leasinggebühren auf einen Betrag zwischen den Kosten für einen Plug-In VW-Passat und den E-Golf der Botenmeisterei, alle innerhalb von 100 Euro Spannweite im Bereich 400-600 Euro monatlich.

 

Da die Nutzung des Dienstwagens – wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1 der Sitzung vom 5. Mai ausgeführt – vorrangig als mobiler Arbeitsplatz auf Langstrecken erfolgt, ist ein Kleinwagen als E-Fahrzeug mangels Reichweite und Arbeitsmöglichkeiten nicht geeignet.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Karsten McGovern

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Ist es zutreffend, dass der Kauf des Marbuch-Verlages durch die Stadtwerke zu finanziellem oder auch personellem Aufwand bei den Stadtwerken geführt hat und warum soll dies – wie auf meine letzte kleine Anfrage zu diesem Thema vom OB geantwortet wurde - kein Anlass dazu sein, im Aufsichtsrat der Stadtwerke Untersuchungen darüber anzustellen oder diese zu beauftragen, um die nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen des nicht genehmigungsfähigen Geschäfts für die Stadtwerke GmbH herauszufinden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 1 - Zentrale Dienste

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die erfolgreichen Aktivitäten des Oberbürgermeisters und der Stadtwerke haben dazu geführt, das Stadtfest 3TM, den Veranstaltungskalender und den Druck von Studier Mal Marburg zu retten sowie insbesondere der Fortbestand des Marburger Magazins Express zu sichern und in eine gute Zukunft zu führen.

 

Dazu war letztlich eine Übernahme des Verlags durch die Stadtwerke nicht erforderlich. Unabhängig davon wäre entgegen der Annahme des Fragestellers auch eine Lösung unter Beteiligung der Stadtwerke genehmigungsfähig gewesen, wie aus den durchgeführten Prüfungen sowie der Kommunikation mit geeigneten Stellen zu schließen ist. Zu klären war lediglich die Form der Umsetzung.

 

Schon unter Plausibilitätserwägungen wird deutlich, dass die Vorbereitung der Aufsichtsratsentscheidung der Stadtwerke sowie die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit nur mit geringfügigen Kosten verbunden gewesen sein kann. Ein wirtschaftlicher Schaden ist hier auszuschließen. Daher hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke auch keinen Anlass gesehen, hierzu Untersuchungen durch den Compliance-Beauftragten oder die Revision des Unternehmens durchzuführen. Im Übrigen gehören Prüfungen der Zweckmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Erweiterung der Geschäftstätigkeit der Stadtwerke zu deren originären Aufgaben und können schon deshalb grundsätzlich keinen wirtschaftlichen Schaden darstellen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Nach dem Hessischen Spielhallengesetz brauchen Spielhallen ab dem 1. Juli neue Lizenzen, die nur unter sehr verschärften Bedingungen vergeben werden. Der Hessische Städtetag rechnet mit einer bedeutenden Zahl von Spielhallen, die schließen müssen.

Ist schon bekannt wieviel Spielhallen in Marburg betroffen sind und rechnet der Magistrat mit einer Wirksamkeit der Maßnahmen bezüglich der Eindämmung der Spielsucht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Spielhallengesetz ist bereits am 01.07.2012 in Kraft getreten. Für bereits bestehende Spielhallen wurden Übergangsbestimmungen festgelegt. Diese laufen am 30.06.2017 aus.

Ab 01.07.2017 benötigen diese Betreiber eine neue Erlaubnis. Grundsätzlich soll es dann keine Mehrfachspielhallen mehr geben und zwischen den einzelnen Spielhallen soll ein Mindestabstand von 300 m liegen. Das hessische Spielhallengesetz sieht auch vor, dass Ausnahmen im Einzelfall beantragt werden können.

 

Betroffen von diesen Regelungen sind 7 Spielhallenstandorte, die bisher über eine 2er, 3er oder 4er Konzession verfügen. Nahezu alle Betreiber haben eine Ausnahmegenehmigung gestellt. Diese wurden negativ beschieden.

 

Ebenso wurden Härtefallanträge von einzelnen Betreibern gestellt.

 

Die verwaltungsrechtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Ggf. werden einige davon auch als Einzelhalle weiter betrieben. Daher kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Spielhallen wegfallen.

 

Zwei Einzelspielhallen unterschreiten die Abstandsregelung nur knapp, so dass hier unter Berücksichtigung der Vorgaben des Ministeriums von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden darf und beide Hallen eine Erlaubnis erhalten können.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Renate Bastian

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Warum ordnet Oberbürgermeister Dr. Spies in seiner Funktion als Leiter der Straßenverkehrsbehörde in Marburg für die Graf-von-Stauffenberg-Straße nicht Tempo 30 auf der Grundlage des § 45 Absatz 9 Punkt 6 StVO an?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Oberbürgermeister als Leiter der örtlichen Straßen ist an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebunden.

 

Nach § 3 Abs. 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h.

 

Auf nicht klassifizierten Gemeindestraßen können insbesondere in Wohngebieten ohne besondere Begründung Tempo 30-Zonen beschildert werden. In der Stadt Marburg ist diese Beschilderung bereits flächendeckend vorhanden.

 

Auf innerörtlichen klassifizierten Landes- und Kreisstraßen ist nach § 45 StVO eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Nach einem Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung kommen Geschwindigkeitsbeschränkungen in Betracht wegen

 

-baulicher Gegebenheit, wenn z.B. keine ausreichenden Gehwege vorhanden sind und

Fußgänger dadurch die Fahrbahn mit benutzten müssen,

 

-wenn das Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt

oder

 

-der Zugang zu einer Kindertagesstätte oder Schule der Grundstufe oder

Sekundarstufe 1 liegt.

 

Diese in dem Erlass geforderten Voraussetzungen sind in der Graf-von-Stauffenberg-Straße nicht gegeben.

 

Neben diesen Voraussetzungen ist nach der StVO auch eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm möglich. Anordnungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen kommen nur in Betracht, wenn der Beurteilungspegel die Richtwerte der Lärmschutzrichtlinien im Straßenverkehrsrecht überschreitet und die Geschwindigkeitsreduzierung geeignet ist, eine wahrnehmbare Verbesserung der Lärmsituation für die Anwohner zu erreichen. Außerdem ist für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen die Zustimmung des Regierungspräsidiums als Aufsichtsbehörde erforderlich.

 

Wenn die Ergebnisse der Lärmberechnung und die Zustimmung des Regierungspräsidiums Gießen vorliegen und dabei festgestellt wird, dass die in der StVO geforderten Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung erfüllt sind, erfolgt die entsprechende Anordnung zur Änderung der Beschilderung.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Befinden sich im Marburger Stadtgebiet Verkehrskameras zur Beobachtung des Straßenverkehrs und wenn ja, entsprechen sie dem § 6b (2) des Bundesdatenschutzgesetzes (Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Es gibt in Marburg keine Verkehrskameras, die den Straßenverkehr beobachten. Oft werden von Hessen Mobil oder der Stadt Marburg an den Ampeln angebrachte Detektoren mit Kameras verwechselt.

 

Verkehrsabhängig schaltende Ampelanlagen reagieren auf Sensoren in der Fahrbahn oder Detektoren. Detektoren sind keine Verkehrskameras und erheben keine personenbezogenen Daten wie Gesichter, erkennbare Fahrzeuge oder Nummernschilder. Die Detektoren erkennen lediglich, ob sich ein Fahrzeug nähert oder nicht und sind datenschutzrechtlich nicht relevant.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Die Erziehungsberechtigen müssen bei der Anmeldung für die Aufnahme an die Martin-Luther-Schule in Marburg unterschreiben, dass ihr Kind ein Instrument lernt. Wenn die Erziehungsberechtigten nicht unterschreiben, wird das jeweilige Kind nicht aufgenommen. Dazu beauftragt die MLS Lehrer der Musikschule in Marburg - ebenso müssen die Instrumente ausgeliehen werden. Das ergibt im Monat eine Summe von ca. 50.- Euro (Leihgebühr Instrument, Versicherung und Gebühr an externe Musiklehrer*innen der Musikschule).

 

Welche Möglichkeiten von Zuschüssen und Erstattungen für den Musikunterricht stünden seitens des Jobcenters Hartz-lV-Empfänger*innen zu?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Hinsichtlich der Beantwortung der Anfrage wurde das Staatliche Schulamt, der Fachbereich 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen - und von dort aus das KreisJob-Center eingeschaltet.

 

Zur grundsätzlichen Situation an der Martin-Luther-Schule teilt das Staatliche Schulamt Folgendes mit:

„Eine Aufnahmepraxis, wie in der Anfrage beschrieben, gibt es an der Martin-Luther-Schule (MLS) nicht“. Die MLS hat verschiedene Angebotsprofile. Dabei ist die Musik ein freiwilliges Angebot; die Schülerinnen und Schüler können wählen zwischen Bläserklasse, Streicherklasse oder gar keinem musikalischen Schwerpunkt (also Unterricht nach Stundentafel). Wer keinen musikalischen Schwerpunkt wählt, ist auch nicht verpflichtet, ein Instrument zu erlernen.“

Ergänzung des Fachdienstes Schule: Dann entstehen auch keine zusätzlichen Kosten.

 

Im Hinblick auf die ergänzende Frage bezüglich der Zuschüsse des KreisJobCenters wird über den Fachbereich 4 mitgeteilt, dass der geschilderte Sachverhalt mit Transferleistungen nicht bezuschusst bzw. gefördert werden kann. Das KJC teilt dazu mit: „Die Leistungen nach § 28, Abs. 7 SGB II dienen nur dazu, außerschulische Bedarfe zu decken. Die Deckung von Bedarfen für den Schulunterricht, die der Durchführung des Unterrichts selbst dienen, liegt in der Verantwortung der Schule und darf von den Schulen oder Schulträgern nicht auf das Grundsicherungssystem abgewälzt werden. Insofern sind die Leihgebühren für ein Cello, das in einer Musikklasse (musischer Zweig eines Gymnasiums) verwendet wird, nicht zu übernehmen (BSG vom 10. September 2013, Az. B 4 AS 12/13 R).“

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Was kann die Stadt Marburg beitragen, damit Eltern nicht davon abgehalten werden, durch zusätzliche Gebühren zum Unterricht ihr Kind z. B. auf die Martin-Luther-Schule (Gymnasium) anzumelden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadt Marburg kann und muss keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Wie in der Antwort zu Frage 11 ausgeführt, entstehen nur bei Auswahl eines besonderen musikalischen Angebotes zusätzliche Kosten.

Die Anmeldung an der Martin-Luther-Schule ist auch ohne ein solches Angebot möglich.

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, ob die Ruhebank in der Verlängerung des Arzbachweges am Ortsrand von Schröck erneuert werden könnte.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Stadtgrün, Klima- und Naturschutz

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Standort und Zustand der Bank werden demnächst vom Fachdienst Klimaschutz,Stadtgrün und Friedhöfe überprüft.

Wenn die Bank städtisch ist und sich in einem schlechten Zustand befindet, wird der Fachdienst sie im Winter erneuern lassen. Diese Arbeiten werden in der Regel durch den Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM) im Winter erledigt, da sie auch bei schlechtem Wetter in der Halle durchgeführt werden können.

Sollte die Bank in einem so schlechten Zustand sein, dass sie nicht mehr verkehrssicher ist, wird die Erneuerung sofort erfolgen.

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, ob die Stadtwerke Marburg (bzw. der RMV) einen Anteil von dem Fahrkartenerlös der DB-Bahncard 100 erhalten, da in Marburg durch die „City-Ticket“-Funktion Busfahrten in der Preisstufe 1 und 2 jederzeit möglich sind.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Ja. Die Stadtwerke Marburg erhalten in der monatlichen Abrechnung mit dem RMV einen Anteil aus der City-Ticket-Funktion der DB-Fahrkarten.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Steffen Rink

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie ist der aktuelle Stand der Baulandausweisung in den einzelnen Außenstadtteilen und welche konkret anstehenden Schritte stehen in den einzelnen Außenstadtteilen an?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

In den folgenden Außenstadtteilen sind Bauleitpläne zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im formalen Verfahren:

  • Ronhausen: Bürger-Trägeranhörung gemäß der §§ 3(1) und 4 (1) BauGB abgeschlossen; Entwurfserarbeitung durch den vom  Eigentümer  beauftragten Entwickler.
  • Moischt: Aufstellungsbeschlüsse im März 2017 gefasst; Vorentwurfserarbeitung durch den von den Eigentümern beauftragten Entwickler.
  • Hermershausen: Offenlagebeschluss voraussichtlich im Juni 2017.
  • Dilschhausen: Offenlagebeschluss voraussichtlich im Juni 2017.

 

Bei der Betrachtung der laufenden Verfahren ist der Vollständigkeit halber auch die Entwicklungsmaßnahme Michelbach Nord zu nennen. Hier ist die Erschließung des 3. + 4. Bauabschnittes umgesetzt, die Vermarktung der Grundstücke in diesen Abschnitten ist nahezu abgeschlossen. In Abhängigkeit vom Erfolg der laufenden Grundstücks-verhandlungen wird voraussichtlich in 2018 der 5. Bauabschnitt erschlossen werden.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat in Absprache mit Hessen Mobil dafür Sorge tragen, dass die neu eingerichtete Ampelanlage im Bereich der Kreuzung Neue Kasseler Straße/Siemensstraße/B3-Auffahrt/Abfahrt mit Hinweisschildern o.ä. versehen wird, die auf die neuen Verkehrsführung hinweisen, da insbesondere für von der B3 kommende Fahrzeuge eine Gefahrenstelle in der Kurve entstehen könnte.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Auf die Notwendigkeit einer vorübergehenden Hinweisbeschilderung wurde bereits im Rahmen der Abnahme der LSA, durch den Vertreter der Straßenverkehrsbehörde hingewiesen. Hessen Mobil hatte diese Beschilderung auch mündlich zugesagt.

 

Mittlerweile wurde Hessen Mobil als zust. Baulastträger von der Straßenverkehrsbehörde angewiesen eine entsprechende Beschilderung aufzustellen und für drei Monate zu unterhalten.

 

Für die endgültige Markierung und Beschilderung liegt der Straßenverkehrsbehörde mittlerweile auch ein aktueller Plan vor, der derzeit in der Straßenverkehrsbehörde geprüft wird.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin erklärt damit die Fragestunde für beendet. Die Frage Nr. 2 wird schriftlich beantwortet, die Antworten auf die kleinen Anfragen Nr. 17 bis 38 werden nach Beendigung der Fragestunde direkt an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

hrend der Fragestunde hat der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Büchner die Sitzungsleitung von 17:35 Uhr bis 18:00 Uhr inne.

 

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