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Ratsinformation
24.09.2002 - 2 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 24.09.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:
Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 6820/9352 Parkzoneneinrichtung Kernbereiche
in Höhe von 11.000 zugestimmt:
Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 6600/9606
Umbau Knoten B 3 a Erlenring in gleicher Höhe.
Die
Mittel sind gleichzeitig freigegeben.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen