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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.09.2002 - 2 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 6820/9352 „Parkzoneneinrichtung Kernbereiche“ in Höhe von 11.000 € zugestimmt:

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 6600/9606 „Umbau Knoten B 3 a Erlenring“ in gleicher Höhe.

 

Die Mittel sind gleichzeitig freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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