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Ratsinformation
26.09.2017 - 8 Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Fi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 26.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP/MBL und BfM bei Enthaltung von Marburger Linke und B90/Die Grünen
1.Gemäß § 102 Abs. 5 i. V. m. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der I-Nr. I111.004.9 "Software" in Höhe von 300.000 € zugestimmt.
Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen bei den I-Nrn. I661.003.7 „Instandsetzung Trojesteg“ in Höhe von 250.000 € und I612.003.3 „Wohnumfeldgestaltung Stadtwald und Waldtal“ in Höhe von 50.000 €.
2.Die Mittel sind gleichzeitig freigegeben.
3.Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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