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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.09.2017 - 18.3 Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Fi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorlage lag allen Stadtverordneten als Tischvorlage vor.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt folgende durch den Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse zur Kenntnis:

 

1.Gemäß § 102 Abs. 5 i. V. m. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der I-Nr. I111.004.9 "Software" in Höhe von 300.000 € zugestimmt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen bei den I.Nrn. I661.003.7 „Instandsetzung Trojesteg“ in Höhe von 250.000 und I612.003.3 „Wohnumfeldgestaltung Stadtwald und Waldtal“ in Höhe von 50.000 €.

 

2.Die Mittel sind gleichzeitig freigegeben.

 

3.Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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