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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.09.2002 - 4.13 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Gottsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie viel hörgeschädigte oder gehörlose Menschen haben in den letzten vier Jahren davon Gebrauch gemacht, dass ihnen nach dem damaligen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung das Recht auf einen von der Stadt bezahlten Gebärdendolmetscherdienst bei Behördengängen zusteht?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle.

 

Dem Fachdienst Soziales und Wohnen ist in den letzten 4 Jahren nur 1 Fall bekannt, bei dem es Irritationen bezüglich der Begleichung der Rechnung einer Gebärdendolmetscherin im Zusammenhang mit Behördenangelegenheiten gab. Es handelte sich dabei um die Eheschließung eines gehörlosen Paares. Die Rechnung wurde unter Hinweis auf den Magistratsbeschluss natürlich beglichen.

 

Nicht auszuschließen ist jedoch, dass angefallene Kosten von einzelnen Fachämtern aus deren Etat bzw. im Rahmen einer Einzelfallentscheidung aufgrund gesetzlich gegebener Möglichkeiten (z.B. im Rahmen der Jugendhilfe) dennoch gezahlt wurden. Eine zahlenmäßige Erfassung liegt darüber allerdings nicht vor.

 

Für das Haushaltsjahr 2003 soll im Unterabschnitt 4330 eine eigene Haushaltsstelle mit einem Volumen von 500,--€ zur Begleichung solcher Rechnungen gebildet werden.

 

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