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Ratsinformation
27.09.2002 - 4.13 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Gottsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.09.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie viel
hörgeschädigte oder gehörlose Menschen haben in den letzten vier Jahren davon
Gebrauch gemacht, dass ihnen nach dem damaligen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung das Recht auf einen von der Stadt bezahlten
Gebärdendolmetscherdienst bei Behördengängen zusteht?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle.
Dem
Fachdienst Soziales und Wohnen ist in den letzten 4 Jahren nur 1 Fall bekannt,
bei dem es Irritationen bezüglich der Begleichung der Rechnung einer Gebärdendolmetscherin
im Zusammenhang mit Behördenangelegenheiten gab. Es handelte sich dabei um die
Eheschließung eines gehörlosen Paares. Die Rechnung wurde unter Hinweis auf den
Magistratsbeschluss natürlich beglichen.
Nicht
auszuschließen ist jedoch, dass angefallene Kosten von einzelnen Fachämtern aus
deren Etat bzw. im Rahmen einer Einzelfallentscheidung aufgrund gesetzlich
gegebener Möglichkeiten (z.B. im Rahmen der Jugendhilfe) dennoch gezahlt
wurden. Eine zahlenmäßige Erfassung liegt darüber allerdings nicht vor.
Für das
Haushaltsjahr 2003 soll im Unterabschnitt 4330 eine eigene Haushaltsstelle mit
einem Volumen von 500,-- zur Begleichung solcher Rechnungen gebildet werden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen