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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.06.2018 - 11.1 Anwendung des sog. "Schlüssigen Konzept" des La...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den folgenden Beschluss, den der Magistrat in seiner Sitzung am 04.06.2018 gefasst hat, zur Kenntnis:

 

Der Magistrat nimmt das vom Dienstleister Empiricar den Landkreis Marburg-Biedenkopf erstellte „Schlüssige Konzept zur Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Marburg-Biedenkopf“ zur Kenntnis und stimmt der Anwendung der ermittelten Werte zur sozialhilferechtlichen Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten nach § 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Bereich der Universitätsstadt Marburg ab dem 01.06.2018 zu.

 

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