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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

31.08.2018 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 und 3 bis 15 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie steht der Magistrat zur Entscheidung des Uni-Präsidiums, strenge Aufenthaltsregeln für den alten botanischen Garten zu schaffen, insbesondere hinsichtlich des unnötigen Alkoholverbotes? Der alte botanische Garten ist durch die neue Universitätsbibliothek ein belebter Raum geworden, in dem junge Menschen sich ausruhen und ab und an ein wenig feiern. Dort gibt es weder direkte Anlieger noch sonstige Probleme. Junge Menschen brauchen öffentliche Räume, um sich aufzuhalten und auch mal ein Bierchen zu trinken. Kann sich der Magistrat vorstellen auf die Universität hinzuwirken, die Regelung zurückzunehmen, auch hinsichtlich der Belastung an der Lahn und den Lahntreppen?!

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Nein.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Christoph Ditschler

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Wie schätzt der Magistrat Ideen rechtlich ein, die vorsehen, bei Bauvorhaben zukünftiger Bewohnerschaft vorab zu untersagen, eigene PKW zu besitzen und am Wohnort zu nutzen bzw. abzustellen, und dies zur vertraglichen Grundlage bei Kauf und/oder Miete zu machen? Wäre dies v.a. mit Blick auf das Mietrecht überhaupt zulässig und wären entsprechende Vereinbarungen ggf. nichtig?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stellplatzsatzung der Universitätsstadt Marburg sieht in § 10 Abweichungen von der Stellplatzherstellungsverpflichtung in Richtung autofreies oder autoarmes Wohnen vor. Sie knüpft diese Abweichung u. a. an besondere Maßnahmen des Mobilitätsmanagements. Diese Bedingungen für die Abweichung werden öffentlich-rechtlich als Baulast gemäß § 75 Hessische Bauordnung (HBO) gesichert.

 

Sollten die mit der Abweichung verbundenen Bedingungen allerdings nicht mehr gegeben sein, tritt wieder die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen in Kraft.

 

Dieser Aspekt ist im Sinne der Fragestellung wichtig, da die Verantwortung für die Einhaltung der Baulast beim Bauherrn/Eigentümer verbleibt. Ein starres Verbot in Bezug auf das Halten/Besitzen eines Kfz im Mietvertrag wegen unangemessener Benachteiligung der betroffenen Mieter ist nach rechtlicher Einschätzung jedenfalls nicht durchsetzbar.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie werden Schüler/innen über gesundheitsschädliche bzw. gesundheitsfördernde Ernährung / Getränke (energie drinks, Zucker, fast food) in der Schule aufgeklärt und wie werden gesundheitsgefährdende Getränke ggf. über die Schulordnung reglementiert?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Ernährungsbildung ist in erster Linie eine schulische Aufgabe, die im Unterricht umgesetzt werden muss und nach Aussagen der Schulen auch umgesetzt wird.

Der Fachdienst Schule versucht außerdem mit finanziellen Unterstützungsmaßnahmen z. B. im Rahmen der Lokalen Bildungsplanung zusätzliche Angebote wie den Ernährungsführerschein in den Schulen zu platzieren.

In Zusammenarbeit zwischen Schulen, Cafeteriabetreibern und dem Fachdienst Schule wird immer wieder dieses Thema aufgegriffen, um den Schülerinnen und Schülern ein aus gesundheitsfördernden Elementen bestehendes Angebot nahezubringen.

Die Schulordnung liegt in der Verantwortung der Schulleitung und der Schulgemeinde.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Kinder und Jugendliche waren in den vergangenen Jahren aufgrund einer psychischen Erkrankung eines Elternteils in ihrem Kindeswohl gefährdet und welche Maßnahmen hat das Jugendamt zu ihrem Schutz ergriffen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 57 - Soziale Dienste

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Diese Anfrage lässt sich mittels der elektronischen Auswertung der in OPEN WEB befindlichen Daten nicht beantworten. Die Kategorien wie psychische Erkrankung und auch häusliche Gewalt (frühere Anfrage) sind nicht Bestandteil der SGB VIII Statistik, bezogen auf die hiesigen Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen an das Statistische Landesamt in Wiesbaden.  Dies ist auch nicht veränderbar. Es ist den Kolleginnen und Kollegen auch nicht zuzumuten neben der Arbeit mit OPEN WEB auch noch zusätzliche Statistiken zu führen. Das wäre auch völlig widersinnig bezogen auf die Abwägung von zusätzlichem Aufwand bei der Bedienung einer elektronischen Fachanwendung und deren in Aussicht gestellten Nutzen.

 

Diese Daten müssten also in einer Abfrage bei den ASD Fachkräften erhoben werden, die ihre entsprechenden Fälle händisch auswerten müssten. Dies ist nur mit erheblichem zusätzlichen Arbeitsaufwand zu bewerkstelligen.

 

Der Fachdienst Soziale Dienste unternimmt seit zwei Jahren Anstrengungen das entsprechende Auswertungstool „Kristall“ anzuschaffen. Damit wären weitergehende Auswertungen des beträchtlichen Datenbestandes möglich. Die Anschaffung ist nun bis spätestens 2019 in Aussicht gestellt und es gibt aus Sicht des Fachdienstes keine Alternative hierzu.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Andrea Suntheim-Pichler

Fraktion / Partei:

BfM

 

Frage:

Am 20.05.2016 hat die STVV den Beschluss gefasst, dass der Magistrat die Stadtwerke mit der Prüfung beauftragt, inwieweit bei der permanenten Erneuerung der Busflotte die Umstellung auf oder die Ergänzung mit Elektro- oder Hybridantrieb-Fahrzeugen technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Was hat diese Prüfung ergeben?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtwerke Marburg hat eine interne Arbeitsgruppe (AG Mobilität 2020) mit der Aufgabe betraut, Vorschläge für die Erneuerung der Busflotte zu erarbeiten. Der Bericht der Arbeitsgruppe mit einer konkreten Beschaffungsstrategie zur Erneuerung der Busflotte bis 2030 wird in Kürze den Gremien übergeben.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Welche Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats waren an der Genehmigung für die Verlegung einer Wasserleitung im Waldweg vom Waldtal nach Bauerbach und der damit einhergehenden Entfernung des Asphaltbelages beteiligt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Anlass für die vom Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke beantragte naturschutzrechtliche Genehmigung sind die notwendigen Sanierungsarbeiten an der Trinkwasserleitung zwischen Marburg-Waldtal und Bauerbach/Lahnberge. Im Vorfeld des Antrags haben das Forstamt Kirchhain als Grundeigentümer und der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke einen Gestattungsvertrag aufgesetzt, der die Wiederherstellung des Weges nach Abschluss der Baumaßnahmen mit einer wassergebundenen Decke vorsieht.

 

Dieses vorabgestimmte Vorhaben wurde der Stadt Marburg (UNB) zur naturschutz- und landschaftsschutzrechtlichen Prüfung (Teile des Wegs befinden sich im LSG) und Genehmigung vorgelegt. In diesem Verfahren wurden die zuständigen Stellen - der Landkreis Marburg-Biedenkopf, FD Wasser- und Bodenschutz sowie das Forstamt Kirchhain beteiligt.

 

Die naturschutzrechtliche Genehmigung des Vorhabens ist am 18. Jan. 2018 im Naturschutzbeirat diskutiert worden. An den Sitzungen des Naturschutzbeirates nehme ich regelmäßig teil. Im Anschluss erfolgte die mit dem Naturschutzbeirat abgestimmte Genehmigung des Vorhabens.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Andrea Suntheim-Pichler

Fraktion / Partei:

BfM

 

Frage:

Seit dem 31.07.2018 sind endgültig die Türen des Filmkunst-Kinos in der Oberstadt geschlossen. Auch wenn das Angebot im Kino Capitol weiterhin bestehen bleibt, stellt sich die Frage, wie es mit dem Gebäude, das in erster Linie für einen Kinobetrieb ausgerichtet ist, weiter gehen wird. Im Gespräch waren Umbaumaßnahmen in diesem denkmalgeschützten Gebäude, um die freien Flächen für Wohnungen zu nutzen. Welche weiterführenden Informationen kann der Magistrat dazu liefern?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Gebäudeensemble Steinweg 4 wurde seitens des heutigen Eigentümers im Februar 2013 von der Voreigentümerin erworben. Es ist sowohl ein Einzelkulturdenkmal als auch Bestandteil der Gesamtanlage nördliche Altstadt.

Ein erster Bauantrag zu Sanierung und Umbau der Gebäude vom 15. März 2016 wurde aufgrund starker denkmalschutzrechtlicher Bedenken versagt. Im Zuge der anschließenden Abstimmungen konnte erreicht worden, dass von den bis dato drei Kinos nur die Palette" mit eigenem Zugang (linker Gebäudeteil) hätte verbleiben können, während die beiden übrigen Kinos entkernt und zu kleinteiligen Wohneinheiten umgebaut werden sollten. Strittig war damals noch die Tauglichkeit des Dachgeschosses zur Wohnnutzung, da von Seiten der Denkmalpflege die massiven baulichen Eingriffe bei dem bauzeitlichen Dachstuhl von 1573 verweigert wurden.

Bei der vorgelegten Bestandsaufnahme durch das für den Bauantrag verantwortliche Planungsbüro vom 10.10.2017 handelte es sich um eine rein statisch-konstruktive Standfestigkeitsbetrachtung, die einzelnen bauhistorischen Umbauschritte wurden nur oberflächlich angedeutet bzw. es wurden hierzu Mutmaßungen aufgestellt. Davon unbestritten weist die Dachkonstruktion bauliche Überformungen und resultierende Folgeschäden auf, die im Zuge einer behutsamen restauratorischen Sanierung behoben werden nnen. Bei dem Dachstuhl von 1573, einem der ältesten im privaten Wohnbau innerhalb der Universitätsstadt Marburg, ist eine sehr behutsame und verantwortungsvolle Herangehensweie zwingend erforderlich. Zudem sind angesichts der zu erreichenden lichten hen nur beeinträchtigende Wohnverhältnisse zu erzielen. Aufgrund der hohen historischen Bedeutung des Dachstuhls schien dies in der Abwägung aus denkmalpflegerischer Sicht nicht in einem zu rechtfertigenden Verhältnis zu stehen.

Unabhängig davon hätten andere Schwerpunkte des Umbaus, wie z. B. der grundsätzlichen Umnutzung des großen Kinosaals in mehrere Wohneinheiten, mit entsprechenden denkmalpflegerischen Auflagen begleitet werden können. Ebenso verhält es sich grundsätzlich bei der Sanierung der straßenseitigen Obergeschosse zu Wohnraum mitsamt der entsprechenden Fassadenüberarbeitung.

 

Am 20. Dezember 2017 wurde ein veränderter Bauantrag eingereicht, der den Ausbau des Dachgeschosses nicht mehr beinhaltete. Aufgrund der weiterhin erwartbaren tiefgreifenden Substanzverluste wurde dieser am 18. Mai 2018 versagt. Ein Kompromiss zwischen den Bauabsichten und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und dem Schutz des Kulturdenkmales ließ sich im vorliegenden Fall auch durch die Festsetzung von Bedingungen und Auflagen nicht herstellen.

Die geplanten Umbaumaßnahmen am Gebäudeensemble Steinweg 4 führen zu erheblichen Eingriffen in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Hauptgebäudes von 1573. Einhergehen würde die Aufgabe und Zerstörung des wichtigsten Kinosaals „Kammer“, der seit 1949 kontinuierlich als Lichtspielhaus in Betrieb ist und bereits in der Vorkriegszeit als „Café Quentin“ ein wesentlicher kultureller Standort der Marburger Bürgerschaft und der intellektuellen politischen Szene war.

Angesichts der maßgeblichen Umbauabsichten des Kinosaals „Kammer“ und des (im 2. Bauantrag reduzierten, aber später beabsichtigten) Ausbaus des Dachgeschosses, bei Neueinbau der Erschließungstreppe und Umorganisation der Obergeschossgrundrisse, ist die Baumaßnahme aufgrund der erheblichen Eingriffe und Substanzverluste im Einzelkulturdenkmal „Steinweg 4“r den Denkmalschutz nicht hinnehmbar.

Der Denkmalbeirat konnte sich bei einer Ortsbesichtigung am 6.3.2018 von den denkmalpflegerisch kaum durchführbaren Sanierungsabsichten nachhaltig überzeugen und bekräftigte seinen in früheren Sitzungen gefassten Beschluss: Der Denkmalbeirat spricht sich gegen die Umnutzung des Kammer-Kinos aus, es soll aus sozial- und kulturgeschichtlichen Gründen erhalten bleiben“

Die dem DBR vorgelegten Pläne zur Umnutzung sowie das Gesamtvorhaben haben in der bisher vorgelegten Form keine Zustimmung erhalten.

Die Bauaufsicht hat am 24.05.2018 einen ablehnenden Bescheid erteilt.

 

Zum 31. Juli 2018 wurde den Betreibern des Oberstadt-Programmkinos, Herrn Hetsch in Zusammenarbeit mit Herrn Closmann als GbR, endgültig gekündigt. Die Eheleute Hetsch sind gleichsam dort wohnhaft. Das vielfach ausgezeichnete Kinoprogramm wird nun in vier Sälen im Gebäude Biegenstraße 8 fortgeführt.

 

Damit ein erneuter Anlauf Erfolg haben kann, muss ein in Denkmalfragen qualifiziertes Architekturbüro eine detaillierte Bestandsaufnahme und Schadensanalyse als Grundlage für einen denkmalgerechten Umbau anfertigen. Auf dieser Grundlage können substanzschonende Planungen für die grundhafte Sanierung des Gebäudes mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat dafür sorgen, dass so schnell wie technisch möglich in der Onleihe der Stadtbücherei zeitgemäße Datenschutz-Standards wie TLS 1.2 eingesetzt werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 44 - Stadtbücherei

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Übertragung der Anmeldedaten von Kunden der Stadtbücherei an die Systeme der Onleihe sowie die Datenübertragung zwischen der Onleihe und der Stadtbücherei erfolgen bereits seit einiger Zeit verschlüsselt per HTTPS. Es ist für den Browser jedoch nicht feststellbar, dass lediglich die Anmeldemaske auf der Seite der Onleihe als solche nur HTTP ist.

Bis spätestens Ende September sollen jedoch alle Seiten der Onleihe des Onleiheverbund Hessen auf den Datenschutzstandard HTTPS umgestellt werden.

 

Generell ist über die Systeme der Onleihe eine Verknüpfung von z.B. Ausleihen mit personenbezogenen Daten nicht möglich, da keine personenbezogene Datenspeicherung bei der Anmeldung erfolgt. Es werden pseudonyme Nutzer-IDs generiert, die keine Rückschlüsse auf die Identität des Nutzers ermöglichen.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Karin Schaffner

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, wie die Zuwegung des Projektierers wpd für die geplanten 3 Windkraftanlagen auf dem Höhenrücken im Wald zwischen Bortshausen, Ronhausen und Weimar-Wolfshausen aussehen und über welche städtischen Straßen bzw. Feldwege diese erfolgen wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Stadt Marburg liegt keine konkrete Anfrage für den Bau von 3 Windkraftanlagen zwischen Bortshausen, Ronhausen und Weimar-Wolfshausen und einer evtl. Zuwegung vor.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Stephan Muth

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

r wie viele Personen die in Marburg Kindergeld beantragten, wird die Kindergeldzahlung in Länder des europäischen Auslands oder in außereuropäisches Ausland gezahlt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 5 - Kinder, Jugend, Familie

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es eigene Familienkassen. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt hier in der Regel gemeinsam mit dem Arbeitsentgelt oder der Besoldung.

Es liegen der Stadtverwaltung Marburg keine Informationen vor, an wen oder wohin das Kindergeld ausgezahlt wird.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Stephan Muth

Fraktion / Partei:

CDU

 

Vorwort:

Im Grundgesetz heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“?

Laut Diskussionen, Beschlüssen und Selbstverständnis von:

01.    Deutschem Städtetag 2017,

02.    Armutskongress 2017,

03.    Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.,

04.    Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.,

05.    Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.,

06.    Deutscher Kinderschutzbund e. V.,

07.    Deutsches Kinderhilfswerk e. V.,

08.    Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.,

09.    PRO ASYL e. V.,

10.    Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V.,

11.    Volkssolidarität Bundesverband e. V.

ist die Würde des Menschen als „Gesellschaft von Gleichwertigen“ zu definieren.

 

Frage:

Was tut die Stadt Marburg dafür, nicht nur gesetzliche Mindeststandards im Bereich der sozialen und zivilgesellschaftlichen Gleichwertigkeit zu erfüllen, sondern die zunehmende und zu große Ungleichheit der Marburger Einwohner zu beheben?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Universitätsstadt Marburg führt auf der Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung bundes- sowie landesrechtliche Normen in Selbstverwaltung aus. Darüber hinaus Beschlüsse des Magistrats sowie im Rahmen kommunaler Politikgestaltung Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die formulierte Frage des Fragestellers geht weit über den Rahmen einer Kleinen Anfrage, die nach herrschender Meinung mit vorliegenden Fakten eine präzise Antwort auf eine präzise Fragestellung geben soll, hinaus und eignet sich denkbar eher für einen Berichtsantrag.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Thorsten Büchner

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Inwieweit ist bei den Stadtwerken Marburg die Eindeckung mit Strom für 2018 und die weiteren Jahre erfolgt und mit welcher Preisentwicklung ist zu rechnen?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stromeindeckung für 2018 wurde bereits im Jahr 2017 abgeschlossen. Das Jahr 2019 ist  mit 94 % fast vollständig eingedeckt und für 2020 liegt die Eindeckung bereits bei über 2/3 der voraussichtlich benötigten Menge.

 

Der bislang erzielte Durchschnittspreis bei der Beschaffung könnte auf ein stabiles Preisniveau hinauslaufen; aber eine verbindliche Aussage über die Entwicklung der Endkundenpreise ist allerdings nicht möglich, da die staatlichen und regulatorischen Preisbestandteile längst mehr als dreiviertel des Strompreises für Haushaltskunden ausmachen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Sonja Sell

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat mitteilen, wieviele Anfragen über das DBM-Projekt "Flotte Feger" in den letzten zwölf Monaten eingegangen sind und ob sich dabei besondere Problemschwerpunkte abzeichnen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Saubere Straßen sind ein wichtiger Bestandteil eines gepflegten Stadtbildes. Für das Wohlbefinden der meisten Menschen ist diese Sauberkeit unerlässlich. Der DBM ist auf den insgesamt 260 km Straße, Rad- und Fußwegen tagtäglich unterwegs, um für diese Sauberkeit zu sorgen.

 

Im Rahmen des Projektes „Flotte Feger“nnen dem DBM Verschmutzungen für die schnelle Entfernung von Abfällen im öffentlichen Raum über die Rufnummer 06421 201-1110 gemeldet werden. Es wird jedoch keine diesbezügliche Statistik über die Anzahl der Meldungen geführt.

 

Geschätzt erreichen den DBM durchschnittlich 2 diesbezügliche Anrufe pro Woche, somit ca. 100 Anrufe pro Jahr. Als Problemschwerpunkt kann hier insbesondere Unrat und Scherben an und nach Wochenenden rund um den Marktplatz/das Rathaus (Altstadt) genannt werden.

 

Standardmäßig wird der Altstadtbereich bereits an sieben Tagen in der Woche gereinigt.

 

Weitere Möglichkeiten, Meldungen über Verschmutzungen abzugeben, sind der Mängelmelder der Stadt Marburg, Meldungen über das Ordnungsamt, die Oberstadtwache oder die Straßenreinigung des DBM direkt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. August 2018

 

Fragesteller/in:

Sonja Sell

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat darstellen, wie viele Mängel über den Mängelmelder der Stadt in den letzten zwölf Monaten eingegangen sind und wie er mit Meldungen umgeht, die sich - sei es mangels geeigneter angebotener Kategorie oder anderen Gründen - nicht eindeutig zuordnen lassen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 13 - Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Zeitraum vom 1. August 2017 bis zum 1. August 2018 sind 798 Meldungen über den Mängelmelder eingegangen. Die mit Abstand meisten Meldungen betreffen mit rund 82 Prozent die drei Kategorien Straßenschäden (237), Wilder Müll (215) und Straßenlaternen (201).

 

Gehen dennoch Meldungen ein, die keiner der angebotenen Kategorien zuzuordnen sind oder die nicht in die Zuständigkeit des per automatischer Weiterleitung des Mängelmelders erreichten Fachdienstes fallen, werden diese dennoch bearbeitet. Der Fachdienst leitet die Meldung an die zuständigen Fachdienste weiter und benachrichtigt den Meldenden per Mail oder telefonisch. Sofern der Fachdienst selbst zuständig ist, aber eine Meldung nicht zu den aufgeführten Kategorien passt, nimmt der Fachdienst ebenfalls persönlich Kontakt mit dem Meldenden auf.

 

Ein Beispiel für eine solche Meldung sind überfüllte Müll- oder Altkleidercontainer. Diese werden von den Bürgerinnen und Bürgern in der Kategorie „Wilder Müll“ eingereicht und gehen so beim Fachdienst Ordnung ein. Dieser leitet das Anliegen an den zuständigen Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg weiter, der den Mangel wiederum prüft, ggf. beseitigt und sich mit den Melderinnen und Meldern in Verbindung setzt. Diese Meldung erfolgt somit im direkten Kontakt mit der Bürgerin oder dem Bürger. 

 

Eine Halbjahresauswertung Anfang 2017 ergab, dass über den Mängelmelder 70 Prozent der Mängelmeldungen „gelöst“ wurden, 12 Prozent befanden sich in Bearbeitung. Unter den 18 Prozent, die als „ungelöst abgeschlossen“ markiert wurden, befinden sich auch die oben skizzierten, im direkten Bürgerkontakt gelösten Fälle. Im Rahmen der Beratung über eine allgemeine Anlaufstelle für Bürger/innenanliegen werden diese Auswertung und Fragen der transparenten Darstellung Eingang finden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Stadtverordnetenvorsteherin Wölk erklärt die Fragestunde damit für beendet. Die Frage Nr. 2 und 23 werden schriftlich beantwortet, die Antworten auf die Fragen Nr. 16 bis 22 sowie 24 und 25 werden nach Beendigung der Fragestunde an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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