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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.10.2002 - 5.20 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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In wie vielen Fällen sind von der nach § 34 HMG verhängten Auskunftssperre Väter und Mütter minderjähriger Kinder betroffen und wurde in diesen Fällen das  Jugendamt von der Auskunftssperre in Kenntnis gesetzt?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Zu diesem sensiblen Themenbereich werden keine statistischen Auswertungen geführt.

Es besteht keine Veranlassung und Verpflichtung das Jugendamt über eine verhängte Auskunftssperre zu unterrichten.

 

Zur Verdeutlichung wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei Auskunftssperren um einen rein melderechtlichen Vorgang handelt der im übrigen nicht in die jeweilige Einzelfallproblematik eingreift.

 

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Severin - SPD - wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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