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Ratsinformation
25.10.2002 - 5.21 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Matthias Ac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.21
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.10.2002
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist der von der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2002 verabschiedete Bebauungsplan für den Bereich Kaufpark Wehrda (OBI) mittlerweile Rechtskräftig und wenn nicht was sind hierfür die Gründe?
Es antwortet der Oberbürgermeister.
Der bereits vor Offenlagebeschluss im Juli 2001 eingereichte Bauantrag wurde im März 2002, d. h. nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes, positiv beschieden. Der Bebauungsplan selbst hatte neben der Änderung der Sondergebietsfestsetzung auch die Klarstellung zum Ausbau der Straße „Am Schwarzenborn" zum Inhalt. Eine Einigung zwischen dem Eigentümer der Sondergebietsfläche und der Stadt bzgl. Flächenübergangs für den Straßenausbau war im Verfahren angestrebt, kam jedoch nicht zu Stande.
Die Baugenehmigung wurde mit einem städtebaulichen Vertrag - entsprechend Stadtverordnetenbeschluss verknüpft - worin Modalitäten des naturschutzrechtlichen Ausgleichs geklärt werden. Um den Vertragsabschluss nicht durch den Umstand bereits rechtskräftiger Verhältnisse zu gefährden, wurde die Amtliche Bekanntmachung und damit das Inkrafttreten aufgeschoben. Da inzwischen eine Sicherheitsleistung für die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen eingegangen ist, wird die Bekanntmachung kurzfristig (24.10.2002) nachgeholt.
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Acker - SPD - wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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