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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.03.2019 - 9 Anträge

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Wortprotokoll

Dem Jugendhilfeausschuss liegt der Antrag der Marburger SPD-Fraktion / CDU-Fraktion / Bürger für Marburg vom 22.03.2019 zur Konstituierung eines runden Tisches TRENNUNGSKINDER an die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vor.

Herr Severin erläutert den vorliegenden Antrag. Hierbei knüpft er an den am 01. November letzten Jahres stattgefundenen Fachtag „20. Jahre Kindschaftsrechtsreform“ an. Herr Severin möchte mit dem vorliegenden Antrag ausdrücklich Druck auf die Verwaltung ausüben, da ihm der am Fachtag gefundene Konsens zur Einrichtung eines Runden Tisches Trennungskinder nicht zügig genug vorangeht.

Frau Lambrecht erläutert die für die Verwaltung vorherrschenden Rahmenbedingungen und teilt mit, dass im Mai eine erste Kooperationsveranstaltung zwischen dem Jugendamt der Universitätsstadt Marburg, dem Jugendamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf und den Familienrichtern terminiert ist. Hierbei ist es dem Jugendamt wichtig, in die bereits durch den Landkreis und das Familiengericht eingerichteten Strukturen mit einbezogen zu werden, da die Richter der örtlichen Familiengerichte weitere Doppelstrukturen ablehnen.

Der Ausschuss diskutiert den vorliegenden Antrag auch mit dem Vorschlag die Beschlussfassung bis nach der zuvor geschilderten Sitzung im Mai zu verschieben. Herr Severin besteht auf sofortige und namentliche Abstimmung. So dann stimmt der Jugendhilfeausschuss mit einer Mehrheit von 5 Stimmen für den Antrag bei 2 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen.


Anmerkung der Geschäftsstelle: Die Prüfung der Frage der Zulässigkeit der namentlichen Abstimmungen bzw. der Protokollierung derselben ergibt, dass es hierfür an einer entsprechenden Regelung in der HGO oder auch der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fehlt, so dass diese unterbleibt.

Seitens der Einschätzung des Geschäftsführenden Direktors des Hessischen Städtetages zu dieser Frage an anderer Stelle wurde bemerkt: „Dass das Konstrukt der namentlichen Abstimmung ursprünglich für moralisch-ethische Grundsatzfragen im Bundestag gedacht war. Nach seiner Einschätzung hat dies in einer Stadtverordnetenversammlung keinen Platz, da hier in aller Regel keine Entscheidungen mit solch ursprünglich angedachter Tragweite zu fällen sind.“

 

 

Herr Presenza beantragt, dass der Jugendhilfeausschuss über folgenden Antrag abstimmt:

1.  Die Universitätsstadt Marburg möge dafür Sorge tragen, dass den Freien Trägern (die im Auftrag der Universitätsstadt Marburg Bausteine des Programms JUSTIQ umsetzen) keine finanziellen Nachteile entstehen.

2. Die Universitätsstadt möge in den zuständigen Gremien auf diesen Missstand hinweisen, so dass diese Veränderung der Finanzierung zurückgenommen bzw. in folgenden Projektausschreibungen angepasst werden kann.

Herr Presenza erläutert seinen Antrag. Der Ausschuss erörtert den Antrag und stimmt dem Antrag in geänderter Form:

  1. Die Universitätsstadt wird gebeten alles zu unternehmen, um die Nachteile für die den Trägern und Beschäftigten aus dem Förderprogram JUSTIQ erwachsenden Nachteile abzuwenden.
  2. Die Universitätsstadt möge in den zuständigen Gremien auf diesen Missstand hinweisen, so dass diese Veränderung der Finanzierung zurückgenommen bzw. in folgenden Projektausschreibungen angepasst werden kann,

einstimmig, ohne Enthaltungen und Gegenstimmen, zu.

 

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