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Ratsinformation
26.11.2002 - 4.1 Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 200...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 26.11.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig:
Gemäß § 100 Abs. 1
HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 9110/9900 Kreditbeschaffungskosten und
Ansparraten in Höhe von 45.400
zugestimmt.
Die Deckung der
Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 9110/9770 Tilgung an
Kreditmarkt in gleicher Höhe.
Die Mittel sind
gleichzeitig freigegeben.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen