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Ratsinformation
30.08.2019 - 9 Übernahme einer Bürgschaft für die Gemeinnützig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.08.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:34
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Petra Schwarz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
1. Die Universitätsstadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft über 80% eines Darlehens der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn (GeWobau) in Höhe von voraussichtlich 13,9 Mio. € bei einem noch zu benennenden Kreditinstitut. Der verbürgte Betrag lautet damit auf gerundet 11 Mio. €. Bei geringerer Darlehensaufnahme verringert sich der Betrag entsprechend.
2. Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine jährliche marktübliche Avalprovision für den jeweils verbürgten Restbetrag zu leisten.
3. Die Bürgschaft bedarf noch der Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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