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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

13.12.2019 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

 

 

 

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 6 und 10 bis 16 werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Der Zugang von der Oberstadt zum Garten des Gedenkens ist alles andere als einladend.

Kann der Magistrat dafür Sorge tragen, dass ein ansprechenderes und deutlich sichtbareres Hinweisschild zum Garten des Gedenkens bei dem schmalen Zugang in der Untergasse angebracht wird und dass außerdem dieser Weg, der derzeit durch einen Stromkasten und ein Behältnis für mehrere Mülleimer verengt ist und öfter verunreinigt ist, dem Ort angemessen gestaltet wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Bei einer aktuellen Überprüfung befand sich die Wegeverbindung von der Untergasse zum Garten des Gedenkens in einem ordentlichen Zustand. Die Stadtverwaltung wird sich jedoch dafür einsetzen, dass die Graffities am Gebäude Untergasse 18 sowie an dem Stromverteiler und der Aufbewahrungsbox für Mülleimer entfernt werden. Beim Ausbau der Wegeverbindung wurde die Aufbewahrungsbox bewusst errichtet, damit die einzelnen Mülleimer nicht ungeordnet in dem Durchgang stehen. Die beengten Verhältnisse vor Ort lassen auch keine alternativen Stellflächen zu. Eine ansprechendere Beschilderung des Zuganges wird geprüft.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Nach der Schließung der Oberstadtkinos im Haus Steinweg 4 und dem Umzug des dort zunächst betriebenen Späties in einen sog. ‚Marburger FreiRAUM an der Wasserscheide (dessen Nutzung deshalb auch nicht zur Verringerung des Leerstandes in der Oberstadt geführt hat!) ist nun auch die Buchhandlung aus diesem Gebäude an einen anderen Standort gezogen.

Sind dem Magistrat inzwischen Planungen zur zukünftigen Nutzung des Hauses Steinweg 4 bekannt bzw. was will er unternehmen, damit kein dauerhafter Leerstand dieses relativ großen Gebäudes am Anfang der Oberstadt besteht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 15 - Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach Auskunft des FD 61 (Stadtplanung und Denkmalschutz) kann folgender Sachverhalt geschildert werden:

 

Die Eigentümer der Immobilie im Steinweg 4 haben die Immobilie erst vor Kurzem erworben. Im denkmalgeschützten Gebäude soll vorwiegend Wohnraum entstehen. Der Abstimmungsprozess zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Bauaufsicht sowie den Eigentümern dauert derzeit noch an. Ein Abschluss der Abstimmungen wird Ende des ersten Quartals 2020 erwartet.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Stefan Oberhansl

Fraktion / Partei:

CDU

 

Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu erteilen, warum das räumliche Umfeld, Aufgänge, sowie Innenleben der beiden Oberstadtaufzüge inkl. Fahrstuhlkammern in derartig schlechten Reinigungszuständen sind bzw. seit Jahren vorherrschende Wandschmierereien nicht entfernt bzw. überstrichen werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der hohe Reinigungsbedarf in und um das Objekt ist den unterschiedlichen Fachdiensten bekannt. Die Aufzugsanlage am Pilgrimstein wird zweimal wöchentlich gründlich von einer Fremdfirma gereinigt. Dies beinhaltet das Reinigen der Oberflächen und Türen sowie Entfernung kleinerer Graffiti und Aufkleber. Weiterhin werden zweimal wöchentlich der Vorplatz, sowie die Treppenaufgänge am Oberstadtaufzug gereinigt. Die öffentlichen Toiletten werden einmal täglich gereinigt.

Eine Verbesserung der Situation ließe sich vorrangig durch eine Verkürzung der Reinigungsintervalle oder eine intensivere Kontrollüberwachung vor Ort erreichen.

 

Vor Kurzem wurde eine zusätzliche Laubentfernung im Bereich der Fahrradständer durchgeführt. Aus versicherungstechnischen Gründen ist eine Reinigung zwischen den aufgestellten Fahrrädern nicht möglich. Eine Grundreinigung der Fahrradabstellflächen wird vom FD 33 ca. 1-2 mal im Jahr durchgeführt. Dafür müssen die Fahrräder entfernt werden, dies ist ein großer Aufwand und kann deshalb nur vereinzelt erfolgen.

Um dem hohen Müllaufkommen entgegen zu wirken, wurden diese Woche (KW 49) zwei zusätzliche, größere Abfallbehälter auf dem Vorplatz aufgestellt.

 

Seitens der Stadt wurde in den vergangenen Jahren in Anstricharbeiten der Fassaden investiert. Im Zuge der Erneuerung der Aufzugsanlage 2014/15 wurden ca. 35.000 € ausgegeben. Es gab des Weiteren zahlreiche einzelne Maßnahmen zur Beseitigung von Graffiti, die jedoch sehr schnell wieder hinfällig waren, weil die fehlende soziale Kontrolle am Standort und die fehlende Einsichtigkeit der Anlage Vandalismus leicht ermöglicht. Derzeit werden Angebote eingeholt zur Überholung der Zugangsbereiche und des vertikalen Treppenaufganges, um das Erscheinungsbild zu verbessern.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Stefan Oberhansl

Fraktion / Partei:

CDU

 

Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu erteilen, ob im Bereich der Lahnterrassen geplant ist, die dortigen Schmierereien zu entfernen und wenn ja wann und wie?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 60 - Bauverwaltung und Vermessung

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Rahmen der Sanierung der Weidenhäuser Brücke wurde bereits der größte Teil der an den Lahnterrassen angebrachten Schmierereien/Graffiti bis August/September 2019 entfernt. Eine komplette Reinigung sollte bis zum Ende der Baumaßnahme inklusive Freigabe der Radwege unter der Brücke erfolgen.

Der DBM hat daher im November anlässlich der abschließenden Brückenprüfung die Lahnterrassen von weiteren Schmierereien/Graffiti zu 95 % befreit.

Kleinere Reste können erst bei längeren Trockenphasen und ab bestimmten Außentemperaturen entfernt werden. Gegenwärtig finden sich hier noch Schatten, die bei entsprechendem Wetter zu beseitigen sind.

 

Ebenfalls im November wurden die Sandsteinmauern am Oberstadtaufzugseingang Pilgrimstein gereinigt.

 

Die Verfahren, die der DBM zur Graffitientfernung anwendet, wurden schon mehrmals erläutert und können auch auf der Unternehmenshomepage (www.dbm-marburg.de) nachgelesen werden.

Hierbei wird u. a. mit Heißwassertechnik mittels ganz bestimmtem Druck, bestimmtem Arbeitswinkel und bestimmter Wassertemperatur gearbeitet, oder aber mit einer untergrundschonenden abrasiven Unterdrucktechnik mittels z. B. Nussschalen oder Glassand.

 

Nicht zu empfehlen sind alle Methoden, die die besprühte Fläche bewusst abtragen und schädigen, wie zum Beispiel der Einsatz von Drahtbürsten auf Sandstein.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Seit etlichen Wochen führt eine Baustelle auf dem Lahntalweg unterhalb der Uferstraße zur einer Sperre, deren Umfeld zunehmend verwahrlost - die Arbeiten gehen nicht weiter, Beschilderungen liegen großflächig verstreut herum, Fahrrad- und Fußverkehr umgeht die Baustelle - so gut es geht - auf vermatschtem Untergrund. Seit wann genau und wie lange noch besteht diese Baustelle und warum gehen die Arbeiten nicht zügig weiter?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Ausgehend von der Straße „Krummbogen“ hat die Tiefbaufirma Bernshausen im Auftrag der Stadtwerke Marburg eine Spülbohrung mit Leerrohren unter der Lahn und Autobahn bis unterhalb der Straße „Uferstraße“ zum Einzug von Strom- und Glasfaserkabeln hergestellt.

Als Erweiterung zu dieser Maßnahme wurden weitere Leerrohre für Glasfaserkabel in ein bereits vorhandenes Leerrohr in Richtung „Bahnhofstraße“ und in Richtung“ Weidenhäuser Brücke“ eingezogen. Beim Einzug der Leerrohre entlang des Lahntalwegs sind Problemen aufgetreten, so dass weitere Kopflöcher erforderlich waren, um die Durchgängigkeit des vorhandenen Leerrohres herzustellen.

Dadurch kam es zu Verzögerungen bei der Wiederherstellung des Radweges.

Die Maßnahme konnte mittlerweile abgeschlossen werden, eine Nutzung des Lahntalweges ist ab Ende der 49. KW wieder uneingeschränkt möglich.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Welche Erneuerungs- oder Umgestaltungsmaßnahmen auf klassifizierten Gemeindestraßen in Marburg erhielten in den letzten fünf Jahren Fördermittel des Landes Hessen in welcher Höhe?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Fragestellung bezieht sich auf geförderte Gemeindestraßen, die nicht als Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen klassifiziert sind.

Hierunter fällt nur die Marburger Straße in Cappel, die nur in dem Abschnitt zwischen Moischter Str. und Zum Rosenmorgen auf einer Länge von ca. 40 m die Funktion der Kreisstraße 38 wahrnimmt, ansonsten aber nicht klassifiziert ist. Die Förderung beträgt ca. 575 T€.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Winfried Kissel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Um Fördermittel für die Ausbesserung von Feldwegen vom Amt für Bodenmanagement zu beantragen, ist eine Feldwegesatzung Voraussetzung. Plant der Magistrat auch eine Erarbeitung einer Feldwegesatzung um Fördermittel zu erhalten und wenn ja, werden die betroffenen Ortsbeiräte und Jagdgenossenschaften bei der Erarbeitung dieser Satzung beteiligt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal und Organisation

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Gemeinden können die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch Satzung regeln und so allgemein verbindliche Rechtssätze erlassen; Satzungen regeln in erster Linie Rechtsverhältnisse nach außen.

 

Von der Möglichkeit, eine Feldwegesatzung zu erlassen, haben nur sehr wenige Gemeinden Gebrauch gemacht. Die uns bekannten Feldwegesatzungen wurden ausschließlich aufgrund des vorgenannten Regelungscharakters erlassen. Die Satzungen wurden beispielsweise vor dem Hintergrund beschlossen, dass der unrechtmäßigen Vereinnahmung der Feldwege durch die Landwirte (Beim Pflügen wurden Feldwege Stück für Stück abgetragen) entgegengewirkt werden sollte. Ein weiterer Grund für die Einführung einer Satzung könnte auch sein, dass gegen die von Landwirten verursachte Verschmutzung der Wege besser vorgegangen werden kann.

 

r den Neubau, den Ausbau oder die Erneuerung von Feldwegen (nicht jedoch für die bloße Unterhaltung) kann beim Amt für Bodenmanagement ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 65 % der Aufwendungen gefördert werden (z. B. Bodenwertzahl, < 10.000 EW in der Gemarkung, > 25.000 € Eigenanteil, die Richtlinie für ländlichen Wegebau muss eingehalten werden). Das Vorliegen einer Feldwegesatzung ist dafür keine Bedingung. Wenn keine Feldwegesatzung vorliegt, werden aber 10 %-Punkte von der Förderquote abgezogen. Förderanträge für Feldwege können bis Ende Februar gestellt werden. Besonders zu erwähnen ist, dass nicht jeder Förderantrag positiv beschieden wird, vielmehr unterliegen diese dann einem hessenweiten Ranking.

 

Die Verwaltung ist sich der Förderungsfähigkeit der o. a. Maßnahmen bewusst. Beim Anstehen von förderfähigen Maßnahmen werden beim Amt für Bodenmanagement entsprechende Anträge gestellt sowie im Vorfeld geprüft, zu welchen Auswirkungen (auch monetär) der Erlass einer Feldwegesatzung führen würde.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Winfried Kissel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Immer mehr Elektroautos sind auf den deutschen Straßen unterwegs. Sind die Marburger Feuerwehren auf E-Auto-Brände vorbereitet und geschult?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 37 - Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Rahmen der Aus- und Fortbildung beschäftigt sich die Marburger Feuerwehr bereits seit einigen Jahren mit den Neuerungen alternativer Antriebe. Grundlage für die Ausbildung sind die diversen Einsatzhinweise der Autoindustrie sowie der verschiedenen Fachverbände. In einer gemeinsamen Fortbildungsverantstaltung in diesem Jahr wurden alle Führungskräfte der Feuerwehr Marburg geschult. Bislang ist es zu keinem Brandereignis im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen in Marburg gekommen und daher fehlen hier sicherlich noch Erfahrungswerte. Aber die Feuerwehr Marburg ist für solche Ereignisse gut vorbereitet.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Renate Bastian

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Soll am Gladenbacher Weg in Ockershausen eine ca. 4 Meter hohe und ca. 15 Meter lange alte Bruchsteinmauer mit der ortstypischen Vegetation auf eine Weise saniert werden, dass dort eine „Mauer des Grauens“ aus Beton entsteht und würde der Magistrat dies als städtebaulich und ökologisch vertretbar erachten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die vorhandene Sandsteinmauer sichert einen Geländevorsprung von bis zu 3 m Höhe auf einer Länge von ca. 20 m gegenüber dem Grundstück 23 zum Gladenbacher Weg.

Die vorhandene Mauer besteht aus Sandsteinschichten ohne Mörtelverbund (sog. Trockenmauer). Jedoch wurden die Fugen in der Ansichtsfläche mit Mörtel gefüllt, die teilweise nicht mehr vorhanden bzw. geschädigt sind. An einer weiteren Stelle weist die Mauer eine starke Bauchung auf. Diese Verformungen (Bauchung) sowie die nachträglichen Verstärkungen durch Stahlprofile deuten auf ein labiles Gleichgewicht des statischen Systems hin. Eine Sanierung oder Erneuerung ist zwingend erforderlich.

 

Eine wirtschaftliche Sanierung / Erneuerung mit einfachen Bautechniken ist nur durch eine Winkelstützwand mit Fertigteilen möglich. Vorgesehen ist, eine zweischichtige Winkelstützmauer aus sogenannten L-Steinen herzustellen (siehe beigefügter Querschnitt). Die Herstellung der Mauer mit L-Steinen würde ca. 60.000 € kosten und könnte durch den DBM ausgeführt werden. Eine 15 cm tiefe Vorsatzschale aus Sandsteinen würde zusätzlich ca. 50.000 € kosten und kann nicht durch den DBM erstellt werden.

Durch die aufgelöste Bauform und das vorgesehene Pflanzbeet zwischen den Mauerteilen halten wir die Gestaltung für vertretbar und für Pflanzenbewuchs geeignet.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Renate Bastian

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

In welcher Anzahl und Höhe stehen noch Rechnungen beziehungsweise Zahlungen von Straßenbeiträgen für bis zum 30.06.2019 begonnene oder baulich fertiggestellte Maßnahmen an?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 60 - Bauverwaltung und Vermessung

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Einnahmen in Höhe von rund 22.000,00 € (48 Heranziehungsbescheide im Rahmen der Endabrechnung) für die Erneuerungs- und Umgestaltungsmaßnahme Marburger Straße, Teilabschnitt zwischen Schubertstraße und Moischter Straße, im Stadtteil Cappel stehen noch an. Daneben sind schon Einnahmen in Höhe von annähernd 1,2 Millionen Euro durch den Abschluss von Ablösungsvereinbarungen und die Erhebung von Vorausleistungen erzielt worden.

 

r den Straßenzug In der Wann/In der Gemoll im Stadtteil Ockershausen sind noch ca. 20 Anlieger mit einem Gesamtvolumen in einer Größenordnung von rd. 250.000,00 € zu veranlagen. Da die Maßnahme baulich noch nicht fertiggestellt ist, beinhaltet diese Summe teilweise geschätzte Beträge. Auch hier wurden mit 15 Beitragspflichtigen Ablösungsvereinbarungen abgeschlossen und im Zuge des Baufortschrittes 10 Vorausleistungsbescheide herausgegeben, wodurch im Vorfeld rd. 164.000,00 € vereinnahmt wurden.

 

In 3 länger zurückliegenden Verfahren wurden die Straßenbeiträge bereits durch rechtskräftige Heranziehungsbescheide festgesetzt. Die Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 12.500,00 € sind noch nicht erfolgt, da auf begründete Anträge zinslose Stundungen ausgesprochen wurden.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wie hoch sind die Kosten des Jobtickets der Stadt Marburg und des DBM (Gesamtkosten im Jahr, Kosten pro Beschäftigen und Monat) vor und nach der Erweiterung des Vertrags mit dem RMV am 1.8.2019?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal und Organisation

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Sowohl aus Gründen der Steigerung der Attraktivität der Universitätsstadt Marburg als Arbeitgeberin als auch aus klimapolitischen Zielsetzungen wurde das schon seit vielen Jahren bestehende RMV-Jobticket für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und des DBM zum 01.08.2019 auf das sog. Premium-Ticket umgestellt. Dieses berechtigt die Nutzer*innen des Jobticket das ÖPNV-Angebot im gesamten RMV-Gebiet zu nutzen sowie nach 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen Familienangehörige kostenlos mitzunehmen. Dieses verbesserte Angebot hat im Übrigen zu einer deutlichen Steigerung der Inanspruchnahme durch städtische Mitarbeiter*innen geführt.

 

Gegenüber 9,94 € pro Mitarbeiter*in und Monat bis Juli 2019 kostet das Premium-Ticket seit 01.08.2019 je Mitarbeiter*in 13,11 € monatlich. Dies führt nach aktuellen Preisen zu monatlichen Mehrkosten i. H. v. 4.755 € bzw. rd. 57.000 €hrlich. Die Gesamtkosten für das Jobticket für alle Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und des DBM belaufen sich auf dieser Grundlage seit 01.08.2019 auf ca. 19.600 € monatlich (bis Juli 2019 ca. 14.900 €) bzw. rd. 235.000 € (bis Juli 2019 rd. 179.000 €) jährlich.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Die seit längerem weitgehend ungenutzte Immobilie Steinweg 4, die auch die ehemaligen Filmkunsttheater umfasst, wurde kürzlich von Investoren erworben.

Was weiß der Magistrat über die Pläne der Investoren und kann er nachhaltig dafür Sorge tragen, dass die Belange des Denkmalschutzes gewahrt bleiben - insbesondere auch, was den in Deutschland inzwischen nur noch selten in ähnlicher Originalität existierenden Kinosaal der Kammerspiele angeht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Über eine denkmalgerechte Sanierung mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung gibt es seit Monaten Abstimmungsgespräche zwischen den aktuellen Käufern und Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde und Bauaufsicht. Insbesondere der Erhalt der Raumstruktur des Kinosaals „Kammer“ steht hier, neben der statisch-konstruktiven Sanierung des Dachstuhls des ältesten Hauptgebäudes, im Mittelpunkt. Ein Abschluss der Abstimmungen ist gegen Ende des 1. Quartals 2020 zu erwarten.

Eine Gefährdung der Bausubstanz ist durch die intakten Außenfassaden und Dachdeckung nicht zu befürchten.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Marburger Bürger/innen berichten, dass der monatliche Zuschuss zu einem ÖPNV-Monatsticket (Erw. 24,50 / Kind 22,00) für Stadtpassinhaber/innen nur für Monatskarten für den Stadtbereich vorgesehen ist. Für Berufspendler/innen, die über den Stadtbereich hinaus pendeln (Z.B. Zone 3 oder 4), gilt dieser Zuschuss nicht.

Warum ermöglicht der Magistrat nicht, dass der Zuschuss in der vorhergesehenen Höhe auch für Stadtpassinhaber/innen ausgezahlt wird, die über den Stadtbereich hinaus ein Monatsticket erwerben wollen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 50 - Soziale Leistungen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat sieht nicht vor, generell die Vergünstigungen durch den monatlichen Stadtpass für die Benutzung des ÖPNV auf die Preisstufen des Landkreisgebietes außerhalb des Bereichs der Universitätsstadt Marburg auszudehnen.

 

Die Universitätsstadt Marburg fördert Stadtpass*inhaberinnen, die das hessenweite Schülerticket erwerben wollen und ermöglicht so für diesen Berechtigtenkreis bereits eine landesweite Nutzung des ÖPNV. 

 

Berufspendler*innen, die nach den Richtlinien innerhalb der Einkommensgrenzen eine Stadtpassberechtigung haben, bewegen sich im Bereich der Sozialleistungsberechtigung nach den Bestimmungen über das Arbeitslosengeld II. Innerhalb dieses Rechtskreises können Fahrtkosten als Werbungskosten einkommensmindernd geltend gemacht werden, so dass sich eine Vergünstigung nach den Bestimmungen des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) ergibt.

 

Darüber hinaus hat der RMV für den Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf das Miteinanderticket eingeführt; eine vergünstigte persönliche Jahreskarte für Erwachsene, die Mitarbeiter*innen eines Arbeitgebers im LIGA-Verband sind.

 

Über das Diakonische Werk Marburg-Biedenkopf steht zusätzlich, in begrenzter Anzahl das Miteinanderticket solidarisch zur Verfügung. Es kann in der Geschäftsstelle kostenlos, aber zeitlich befristet auch von Nicht-Berufspendler*innen ausgeliehen werden. 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Damit ist die Fragestunde beendet. Die Fragen Nr. 7 bis 9 werden schriftlich beantwortet, die Antworten sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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