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Ratsinformation
13.12.2019 - 13.3 Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr.: Verb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 13.12.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:32
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Für den Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Böhm. Der Antrag wurde im Ausschuss auf Empfehlungen des Behindertenbeirates, die durch die antragstellende Fraktion übernommen wurden, geändert. Der geänderten Fassung empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Annahme.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag in der geänderten Fassung abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Magistrat stellt sicher, dass alle Sitzungsunterlagen mittels verfügbarer Formatvorlagen bzw. Funktionen vor Veröffentlichung bearbeitet werden; dazu zählt insbesondere: Das Formatieren von Überschriften für eine auch von blinden und sehbehinderten Menschen wahrnehmbare Textstrukturierung, das Versehen von Grafiken mit einem Alternativtext sowie die Aufbereitung von Tabellen. Wird zur Antragsformatierung ein anderes Programm als MS-Word verwendet, ist zu gewährleisten, dass das Alternativ-Programm die oben aufgeführten Funktionen zur Textgestaltung aufweist, und die Textstrukturierungen nach der Umwandlung in PDF über den von blinden Menschen genutzten Screenreader genauso wie bei MS-Word erkennbar sind. Komplexe Grafiken (z. B. Bebauungspläne) werden schlicht als solche benannt; auf Nachfrage erläutern die zuständigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung diese den anfragenden blinden und sehbehinderten Menschen wie bisher.
- Der Magistrat stellt den Fraktionen eine entsprechende Anleitung zur Formatierung von Anträgen etc. zur Verfügung; die Stadtverordneten werden dazu angehalten, ihre Anträge etc. vor Veröffentlichung entsprechend zu gestalten.
- Dringlichkeitsanträge werden bis spätestens zwei Stunden vor Sitzungsbeginn für alle Bürger*innen öffentlich einsehbar online bereitgestellt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen