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Ratsinformation
20.12.2002 - 4.4 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Uwe Meyer (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.12.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Was
geschieht mit den in Marburg erhobenen Fehlbelegungsabgaben, wo landet das
Geld, wie wird es verwand und bekommen die Wohnungsbaugesellschaften einen
angemessenen Prozentsatz für ihre Baumaßnahmen zurück?
Es
antwortet Oberbürgermeister Möller.
Nach
dem Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen muß die
Fehlbelegungsabgabe wieder für den Mietwohnungsbau bzw. die Modernisierung von
Mietwohnungen verwendet werden.
In
Marburg geschieht das durch äußerst günstige Wohnungsbaudarlehen und/oder
Wohnungsbauzuschüsse, da die Stadt selbst bekanntlich keinen Wohnungsbau
betreibt. Die Gelder gehen also zwangsläufig an die entsprechenden
Gesellschaften.
Die
Mittel werden von der Stadtverordnetenversammlung im UA 6200 des
Vermögenshaushalts bereitgestellt. Erläuterungen dazu, wer für welche Maßnahme
wieviel bekommt, finden sich jeweils im Vorbericht des Haushalts.
Würde die Stadt den Wohnungsbau nicht in dieser Weise fördern, müßten die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe an das Land abgeführt werden. Die Stadt hat jedoch stets nachweisen können, daß sie die Mittel zweckentsprechend verwendet hat.
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