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Ratsinformation
20.12.2002 - 4.13 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Johanna See...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.12.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
es eine bisher schon übliche Gepflogenheit des Magistrates bzw. will dieser es
auch künftig handhaben, dass persönliche Begründungen von Bürgern für eine
Zusage/Absage auf eine Einladung des Magistrats - seien sie willkommen oder
missliebig - ohne Rücksprache mit dem/der Absender/in mit entsprechender
Kommentierung an die Presse gegeben werden?
Es
antwortet Oberbürgermeister Möller.
Die
Stadt lädt in aller Regel zu öffentlichen Veranstaltungen ein, teilweise
mit anderen Veranstaltungsträgern (z. B. jetzt Memo).
Soweit
bei den Einladungsverfahren dann Anregungen und Kritik erfolgen, müssen diese
Informationen natürlich an die mit zuständigen Stellen weitergegeben werden.
Zu-
und Absagen gehören damit zum Prozedere dieser öffentlichen
Einladungsverfahren. Informationen daraus sind auf diesem Wege für alle
Beteiligten zugänglich.
Es ist jedenfalls „keine bisher schon übliche Gepflogenheit“ (und wird es zukünftig auch nicht werden), Information mehr oder weniger gezielt nach außen/an Dritte zu geben.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Köster - PDS/ML-Fraktion - wird ebenfalls
durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen