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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.12.2002 - 4.15 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Sc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt aus dem Jahr 1994 noch gültig?

 

Es antwortet Oberbürgermeister Möller.

 

Die am 01.07.1978 in Kraft getretene Straßenreinigungssatzung ist nach wie vor gültig.

Sie wurde inzwischen durch mehrere Nachträge überarbeitet, zuletzt mit dem V. Nachtrag vom 28.09.2001 (Artikelsatzung), der zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist und die Änderung des § 6 Abs. 3 beinhaltete (Währungsumwandlung in Euro).

 

Zwei Zusatzfragen der Stadtverordneten Schwebel - FDP-Fraktion - werden ebenfalls durch Oberbürgermeister Möller beantwortet.

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