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Ratsinformation
20.12.2002 - 4.15 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.12.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
die Straßenreinigungssatzung der Stadt aus dem Jahr 1994 noch gültig?
Es
antwortet Oberbürgermeister Möller.
Die
am 01.07.1978 in Kraft getretene Straßenreinigungssatzung ist nach wie vor
gültig.
Sie wurde inzwischen durch mehrere Nachträge überarbeitet, zuletzt mit dem V. Nachtrag vom 28.09.2001 (Artikelsatzung), der zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist und die Änderung des § 6 Abs. 3 beinhaltete (Währungsumwandlung in Euro).
Zwei
Zusatzfragen der Stadtverordneten Schwebel - FDP-Fraktion - werden ebenfalls
durch Oberbürgermeister Möller beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen