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Ratsinformation
24.01.2003 - 3 Ergänzungen der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.01.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Fraktionen BfM, FDP und MBL legen einen Dringlichkeitsantrag vor betr. Region Mitte Hessen - Vereinsgründung.
Der Antrag liegt allen Stadtverordneten als Tischvorlage vor. Mit diesem Antrag wird der Magistrat um einen Bericht gebeten. In der gestrigen Sitzung des Ältestenrates wurde vereinbart, die Vorlage in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Magistrat hat zugesichert, den Bericht unmittelbar zu erteilen.
Gegen
dieses Verfahren wird aus der Stadtverordnetenversammlung nicht gesprochen. Der
Stadtverordnetenvorsteher wird den Antrag als Nr. 17.1 in die Tagesordnung
einfügen und entsprechend aufrufen.
Weiterhin
wird gemäß Vereinbarung im Ältestenrat in die Tagesordnung eingefügt ein
Bericht des Magistrats zum Thema Korporationentreffen. Hierzu existiert keine
schriftliche Vorlage. Der Oberbürgermeister wird mündlich berichten.
Die
Angelegenheit wird als Nr. 17.02 in die Tagesordnung eingefügt.
Die
PDS/ML-Fraktion legt einen Dringlichkeitsantrag vor betr. Einsetzung eines
Akteneinsichtsausschusses zum SCM.
Der
Antrag liegt allen Stadtverordneten als Tischvorlage vor.
Die
Angelegenheit wurde bereits in der gestrigen Sitzung des Ältestenrates
diskutiert. Die PDS/ML-Fraktion hat gem. § 55 Ziffer 2 der HGO das Recht, einen
Akteneinsichtsausschuss zu fordern. Insofern ist kein formeller Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung nötig.
Wie
der Stadtverordnetenvorsteher aus der Sitzung des Ältestenrates berichtet,
wurde vereinbart, dass die Aufgabe des Akteneinsichtsausschusses dem
bestehenden Haupt- und Finanzausschuss übertragen werden soll. Der Ausschuss
hat unverzüglich mit der Aufnahme seiner Tätigkeit zu beginnen. Damit erübrigt
sich die Einsetzung eines neu zu bildenden Ausschusses.
Gegen
dieses Verfahren wird aus der Stadtverordnetenversammlung kein Widerspruch
vorgetragen. Somit gilt es wie vorgetragen als vereinbart. Der Haupt- und
Finanzausschuss wird mit der Aufgabe des Akteneinsichtsausschusses beauftragt.
Eine Abstimmung über den vorgelegten Dringlichkeitsantrag der PDS/ML-Fraktion
erübrigt sich daher. Der Antrag liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Die
PDS/ML-Fraktion legt einen weiteren Dringlichkeitsantrag mit dem Thema
Akteneinsicht und Zugang zu den Akten der SEG und des SCM vor. Auch dieser
Antrag liegt allen Stadtverordneten als Tischvorlage vor.
Der
Stadtverordnetenvorsteher informiert das Haus, dass dieser Dringlichkeitsantrag
und der darin begehrte Beschluss nicht durchführbar ist, weil es gesetzlich
nicht möglich ist, Einsicht in die Akten von Gesellschaften zu nehmen. Nach den
vorliegenden Kommentierungen ist nur die Einsicht in Akten der Stadtverwaltung
bzw. des Magistrats möglich.
Der Stadtverordnete
Dr. Wulff - CDU-Fraktion - widerspricht förmlich der Dringlichkeit des
vorgelegten Antrages und begründet dies.
In
der anschließenden Abstimmung über die Dringlichkeit unterstützt nur die
PDS/ML-Fraktion die Dringlichkeit. Somit kann die Vorlage nicht in die
Tagesordnung aufgenommen werden. Auch dieser Antrag liegt der Niederschrift als
Anlage bei.
Auf
den Plätzen der Stadtverordneten liegt noch eine Kenntnisnahme aus betr.
Überplanmäßige Ausgabe nach § 100 HGO, hier: Hst. 7910/9250 ‚Darlehen an SCM’.
Die
Angelegenheit wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.
Januar 2003 bereits behandelt. Die Stadtverordnetenversammlung wird um
Kenntnisnahme gebeten.
Der
Stadtverordnetenvorsteher fügt diesen Tagesordnungspunkt als Nr. 19 TO in die
Tagesordnung ein.
Weitere
Ergänzungen der Tagesordnung erfolgen nicht. Somit gilt die Tagesordnung in
dieser Fassung als genehmigt.
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