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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.01.2003 - 16 Gründung einer Lokalen Nahverkehrsgesellschaft ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Becker - SPD-Fraktion -. Im Haupt- und Finanzausschuss hat die Stadtverordnete Dr. Weinbach - SPD-Fraktion - beantragt, den Beschlusstenor wie folgt zu ändern:

 

„Es wird gebeten,

 

dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zuzustimmen. Der/Die Vertreter/in der Stadt Marburg in der Gesellschafterversammlung der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft (LNG)

 

-    hat mindestens zweimal jährlich der Stadtverordnetenversammlung über den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr über die Arbeit der LNG Bericht zu erstatten.

 

-    hat der Stadtverordnetenversammlung über den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr die Beschlüsse der LNG zur Kenntnis zu geben.

 

-    hat an wesentlichen Entscheidungen (mindestens betreffend § 12, 13 a, e, f, g, k, l, q) die Stadtverordnetenversammlung über den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr zu beteiligen.“

 

Der Ausschuss empfiehlt dem so geänderten Antrag zuzustimmen. Aussprache wurde beantragt.

 

Im Rahmen der Beratung sprechen der Stadtverordnete Ludwig - MBL-Fraktion -, Oberbürgermeister Möller sowie die Stadtverordneten Köster - PDS/ML-Fraktion - und Göttling - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der PDS/ML-Fraktion und einer Enthaltung aus der MBL-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt. Der/Die Vertreter/in der Stadt Marburg in der Gesellschafterversammlung der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft (LNG)

 

-    hat mindestens zweimal jährlich der Stadtverordnetenversammlung über den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr über die Arbeit der LNG Bericht zu erstatten.

 

-    hat der Stadtverordnetenversammlung über den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr die Beschlüsse der LNG zur Kenntnis zu geben.

 

-    hat an wesentlichen Entscheidungen (mindestens betreffend § 12, 13 a, e, f, g, k, l, q) die Stadtverordnetenversammlung über den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr zu beteiligen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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