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Ratsinformation
24.01.2003 - 14 Bauleitplanung der Stadt Marburg*Bebauungsplan ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.01.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für
den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende, Stadtverordnete
Oppermann - CDU-Fraktion -. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, folgende geänderte Beschlüsse zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung hat die abgegebenen Anregungen der BürgerInnen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf des Bebauungsplanes mit folgendem Ergebnis geprüft und fasst folgende Beschlüsse:
1. Die unter 1., 3.
und 5.-7. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden
berücksichtigt.
2. Die unter 4., 8.
und 10. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden teilweise
berücksichtigt.
3. Die unter 2. und
9. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden nicht
berücksichtigt.
4. Die unter 11.
angeführten Anregungen der BürgerInnen werden teilweise berücksichtigt.
5. Die unter 12. und
13. angeführten Anregungen der BürgerInnen werden nicht berücksichtigt.
6. Der
Bebauungsplan-Nr. 4/4 Fronhof der Stadt Marburg wird einschließlich der
Begründung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
7. Die
gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4/4 werden gemäß
§ 87 HBO als Gestaltungssatzung für den festgesetzten Geltungsbereich
beschlossen.“
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei einer Nein-Stimme aus der CDU-Fraktion
und bei einer Enthaltung aus der FDP-Fraktion mit den übrigen Stimmen des
Hauses folgenden Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat die abgegebenen Anregungen der BürgerInnen und
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf des
Bebauungsplanes mit folgendem Ergebnis geprüft und fasst folgende Beschlüsse:
1. Die unter 1., 3.
und 5.-7. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden
berücksichtigt.
2. Die unter 4., 8.
und 10. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden teilweise
berücksichtigt.
3. Die unter 2. und
9. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden nicht
berücksichtigt.
4. Die unter 11.
angeführten Anregungen der BürgerInnen werden teilweise berücksichtigt.
5. Die unter 12. und
13. angeführten Anregungen der BürgerInnen werden nicht berücksichtigt.
6. Der
Bebauungsplan-Nr. 4/4 Fronhof der Stadt Marburg wird einschließlich der
Begründung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
7. Die gestalterischen Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 4/4 werden gemäß § 87 HBO als Gestaltungssatzung für
den festgesetzten Geltungsbereich beschlossen.
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