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ALLRIS - Auszug

24.01.2003 - 14 Bauleitplanung der Stadt Marburg*Bebauungsplan ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende, Stadtverordnete Oppermann - CDU-Fraktion -. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende geänderte Beschlüsse zu fassen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung hat die abgegebenen Anregungen der BürgerInnen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf des Bebauungsplanes mit folgendem Ergebnis geprüft und fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Die unter 1., 3. und 5.-7. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden berücksichtigt.

 

2.      Die unter 4., 8. und 10. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden teilweise berücksichtigt.

 

3.      Die unter 2. und 9. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden nicht berücksichtigt.

 

4.      Die unter 11. angeführten Anregungen der BürgerInnen werden teilweise berücksichtigt.

 

5.      Die unter 12. und 13. angeführten Anregungen der BürgerInnen werden nicht berücksichtigt.

 

6.      Der Bebauungsplan-Nr. 4/4 Fronhof der Stadt Marburg wird einschließlich der Begründung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 

7.      Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4/4 werden gemäß § 87 HBO als Gestaltungssatzung für den festgesetzten Geltungsbereich beschlossen.“

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei einer Nein-Stimme aus der CDU-Fraktion und bei einer Enthaltung aus der FDP-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat die abgegebenen Anregungen der BürgerInnen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf des Bebauungsplanes mit folgendem Ergebnis geprüft und fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Die unter 1., 3. und 5.-7. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden berücksichtigt.

 

2.      Die unter 4., 8. und 10. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden teilweise berücksichtigt.

           

3.      Die unter 2. und 9. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden nicht berücksichtigt.

 

4.      Die unter 11. angeführten Anregungen der BürgerInnen werden teilweise berücksichtigt.

 

5.      Die unter 12. und 13. angeführten Anregungen der BürgerInnen werden nicht berücksichtigt.

 

6.      Der Bebauungsplan-Nr. 4/4 Fronhof der Stadt Marburg wird einschließlich der Begründung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 

7.      Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4/4 werden gemäß § 87 HBO als Gestaltungssatzung für den festgesetzten Geltungsbereich beschlossen.

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